Jedes Bauvorhaben muss
gut vorbereitet sein!
Zuerst informieren, dann planen und bauen.
Im Interesse aller Beteiligten wird gebeten, diese Vorgangsweise einzuhalten. Damit können Probleme schon im vorhinein vermieden werden.
Immer wieder werden im Gemeindegebiet Bauwerke begonnen oder erweitert, ohne die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. In der Folge sind oft Probleme mit Nachbarn und Behörden unausweichlich.
Daher appeliert die Gemeinde an alle, die ein Bauvorhaben planen: Informieren Sie sich zuerst in der Gemeinde bzw. beim Bürgermeister als verantwortliche Baubehörde erster Instanz. Auch wenn Sie und Ihr Planer erst im Entwurfsstadium sind, kommen Sie auch mit Rohentwürfen und Handskizze und nützen Sie die kostenlose Bauberatung.
Erst nach dieser Information in der Gemeinde sollten Sie mit der tatsächlichen Planung beginnen. So können Sie allfällige Umplanungen und meistens auch Geld ersparen.Schon bei der Bauberatung erfahren Sie, ob Ihr Bauvorhaben im Rahmen eines Verfahrens mit Nachbarn bewilligt werden muss oder ob erleichterte Bestimmungen gelten.
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass selbst sogenannte „bewilligungsfreie Vorhaben vor ihrer Ausführung der Gemeinde schriftlich mitzuteilen sind“ (§ 21 Stmk. Baugesetz), siehe weiter unten.
Gestaltungsbeirat in der Gemeinde Lang
BAUBERATUNG:
Freitags jeweils ab 09.30 Uhr
12.01.2018 22.06.2018
16.02.2018 20.07.2018
23.03.2018 31.08.2018
20.04.2018 05.10.2018
25.05.2018 02.11.2018
30.11.2018
Bitte um vorherige Terminvereinbarung, da auf Grund unaufschiebbarer Termine des Sachverständigen Terminverschiebungen möglich sind.
Die wichtigsten Formulare für das Bauwesen können von Homepage des Gemeindebundes Steiermark heruntergeladen werden.
Gestaltungsbeirat:
Mittwochs jeweils ab 14.00 Uhr
24.01.2018 04.07.2018
28.02.2018 01.08.2018
04.04.2018 12.09.2018
02.05.2018 17.10.2018
06.06.2018 14.11.2018
12.12.2018
Bitte um vorherige Terminvereinbarung!!