Tel: 03182 - 7108, Fax: 03182 - 71084, E-Mail:gde@lang.steiermark.at druck

   

Jedes Bauvorhaben muss
gut vorbereitet sein!

Zuerst informieren, dann planen und bauen.

Im Interesse aller Beteiligten wird gebeten, diese Vorgangsweise einzuhalten. Damit können Probleme schon im vorhinein vermieden werden.

Immer wieder werden im Gemeindegebiet Bauwerke begonnen oder erweitert, ohne die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. In der Folge sind oft Probleme mit Nachbarn und Behörden unausweichlich.

Daher appeliert die Gemeinde an alle, die ein Bauvorhaben planen: Informieren Sie sich zuerst in der Gemeinde bzw. beim Bürgermeister als verantwortliche Baubehörde erster Instanz. Auch wenn Sie und Ihr Planer erst im Entwurfsstadium sind, kommen Sie auch mit Rohentwürfen und Handskizze und nützen Sie die kostenlose Bauberatung.

Erst nach dieser Information in der Gemeinde sollten Sie mit der tatsächlichen Planung beginnen. So können Sie allfällige Umplanungen und meistens auch Geld ersparen.Schon bei der Bauberatung erfahren Sie, ob Ihr Bauvorhaben im Rahmen eines Verfahrens mit Nachbarn bewilligt werden muss oder ob erleichterte Bestimmungen gelten.

Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass selbst sogenannte „bewilligungsfreie Vorhaben vor ihrer Ausführung der Gemeinde schriftlich mitzuteilen sind“ (§ 21 Stmk. Baugesetz), siehe weiter unten.

BAUBERATUNG:

Termine zu jeden ersten Monatsfreitag, jeweils von 09.30 – 12.00 Uhr

 

03.02.2012                     02.03.2012

06.04.2012                     04.05.2012

01.06.2012                     06.07.2012

03.08.2012                     07.09.2012

05.10.2012                     09.11.2012

07.12.2012

 

Bitte um vorherige Terminvereinbarung, da auf Grund unaufschiebbarer Termine des Sachverständigen Terminverschiebungen möglich sind.

Die wichtigsten Formulare für das Bauwesen können unter
www.e-government.steiermark.at/cms/beitrag/10635151/2220590
heruntergeladen werden.