28.10.2010
Information zum FLÄWI 5.0
Der Flächenwidmungsplan 4.0 der Gemeinde Lang ist seit Ende 2004 rechtskräftig. Gemäß dem damals geltenden Steierm. Raumordnungsgesetz hat der Bürgermeister nach Ablauf von 5 Jahren zu prüfen, ob eine Überarbeitung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und Flächenwidmungsplanes erforderlich ist.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22. September 2010 beschlossen, das Verfahren für die Fortführung der örtlichen Raumplanung und die Flächenwidmungsplanrevision 5.0 einzuleiten.
Gründe dafür sind die Anpassung an die aktuelle Gesetzeslage, da ab 1. Juli 2010 ein neues Raumordnungsgesetz in Kraft ist, neue Baulandwünsche der Bevölkerung und neue Zielsetzungen des Gemeinderates.
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