Tel: 03182 - 7108, Fax: 03182 - 71084, E-Mail:gde@lang.steiermark.at druck

   

Förderungsübersicht der Gemeinde Lang 2011

Familien- und Jugendförderungen:
Kanalgebühr: Kinder bis zum 15. Lebensjahr werden bei den Einwohnergleichwerten (EGW) zur Hälfte verrechnet.

Beihilfen Schulveranstaltungen:
Alle Kinder bis einschließlich zum 8. Schuljahr unterstützen wir bei Teilnahme an Schulveranstaltungen mit folgende Förderungen:
• Schulland- oder Wienwoche: € 25,00
• Schulschikurse € 40,00

Maturanten:
Absolventen einer Maturaklasse erhalten zur Unterstützung beim Maturaball € 25,00 in Form einer Werbeeinschaltung in der Maturazeitung.

Taxigutscheine:
Zur sicheren Heimfahrt von Langer Jugendlichen zwischen 15 und 21 Jahren zu den Wochenenden und Feiertagen aus Gralla und Leibnitz. Die Heimfahrt wird mit € 9,00 gefördert.

Mehrphasen-Führerschein:
Die Fahrtrainings beim ÖAMTC Jöss für den Mehrphasenführerschein werden mit € 50,00 gefördert.

Musikförderung:
Je Kind/Jugendlichen wird das Erlernen eines Instrumentes, entweder mit Musikschulbesuch oder Privatunterricht, gefördert. Maximale Förderhöhe: € 164,20.

Kurse der Feuerwehrmitglieder:
Die fachliche Ausbildung der Feuerwehrmitglieder an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark wird je Kurstag mit einer Aufwandsentschädigung von € 30,00 gefördert.

Photovoltaikförderung:
Die Leistung einer Photovoltaikanlage wird nach kWp berechnet, gefördert wird € 100,00 pro kWp, Höchstfördersumme € 500,00.

Solaranlagenförderung:
Die Fördersumme einer Solaranlage wird nach m2 berechnet, gefördert wird € 40,00 pro m2, Höchstfördersumme € 640,00.

Förderungen zur Wohnraumschaffung:
10 % Rückzahlung der Bauabgabe als Förderungen für Wohnraumschaffung nach Erteilung der Benützungsbewilligung.

Wirtschaftsförderungen:
Zur Ankurbelung der Wirtschaft werden von der Gemeine Lang zwei Förderungssysteme angeboten:
• Basiswirtschaftsförderung im Zuge der Neugründung von Betrieben
• Wirtschaftwachstumsförderung für Betriebsstättenerweiterungen
Es werden zu genau definierten Bedingungen 40, 20 und 10 % der Kommunalsteuer rückvergütet. Für nähere Informationen stehen wir gerne persönlich zur Verfügung.

INFO:
Für den Ankauf von Elektrofahrrädern wird keine Förderung gewährt.