Amtstafel
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Hier finden Sie amtliche Kundmachungen rund um die Gemeinde Lang.
Aufteilungsentwurf für den Jagdpachtschilling 2024/25 ab 01. Mai 2024 im Gemeindeamt für vier Wochen zur öffentlichen Einsicht
Verordnung Straßenpolizeiliche Bewilligung Strom Ortsnetzverstärkung Göttling Partl & Vollmann Bau GmbH, Industriestraße 11, 8430 Leibnitz
Kundmachung Hundekundenachweis Termine 2024
Kundmachung über die Auflegung des Wählerverzeichnisses von 16.04. bis einschließlich 25.04.2024
Kundmachung über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde / Wahllokale
Verordnung Verkehrsbehinderungen Bergfeldsiedung, Siedlungsweg Lang sowie Kleinjössweg von 18.04 bis 18.06.2024
Verordnung Verkehrsbehinderung Stangersdorf von 08. bis 22.04.2024
Kundmachung wasserrechtliche Überprüfung Wiederauffüllung einer Trockenbaggerung in der KG Jöß
Verordnung der MS Lebring-St. Margarethen - Schulfrei vom 01.07.2024 bis 05.07.2024
Verordnung der MS Lebring-St. Margarethen - Schulfrei vom 09.09.2024 bis 13.09.2024
Kundmachung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments
Verordnung Verkehrsbehinderungen Kleinstangersdorf von 21.03.2024 bis 31.05.2024
Verordnung Sanierung L602, Verkehrsbehinderungen von 11.03.2024 bis 26.04.2024, Sperre KW 13 (Karwoche)
Kundmachung der Hauptwahlkommission für die Arbeiterkammerwahl 2024 in der Stmk.
Bekanntmachung Fundsache - Schlüsselbund
Bekanntmachung Fundsache - Brille mit schwarzen Rand und Hülle
Bekanntmachung Fundsache - Schlüssel
Bekanntmachung Fundsache - Fahrrad
Bekanntmachung Fundsache - Fahrrad
Bauverhandlungen und Kundmachungen zur straßenrechtlichen Verhandlung
AMTSSIGNATUR
Kundmachung Amtssignatur & Rechtsmitteleinbringung
Amtssignatur
Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Lang auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Merkmale der Amtssignatur:
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gob-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG), dem Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG) und die Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG).
Genauere Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: http://www.digitales.oesterreich.gv.at/site/cob__20071/5567/Default.aspx
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Lang gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.
Elektronische Signaturprüfung
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:
http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Lang:
Tel. (03182/7108-14) oder E-Mail: gde@lang.gv.at
Hinweis zur Rechtsmitteleinbringung:
Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden:
Persönlich/postalisch: Gemeinde Lang, 8403 Lang Nr. 6
Per E-Mail: gde@lang.gv.at
http://gde@lang.gv.at
Per Fax: 03182/7108-4