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Wichtige Information aus Ihrer Gemeinde

🙂🪵Aktion - Gemeinsamer Pelletseinkauf der Kleinregion Hengist - Bedarfserhebung! 🪵🙂

Die Gemeinde Lang plant in Zusammenarbeit mit der Kleinregion Hengist einen gemeinsamen Pelletseinkauf. Es wird versucht, durch die größere Einkaufsmenge einen besseren Kaufpreis zu erzielen.

Wir bitten Sie, Ihren möglichen Bedarf unter Angabe der Menge und der Einbringungsart (lose in kg oder in Säcken (Palettenangabe) bis zum 30.04.2025 im Gemeindeamt telefonisch unter 03182 7108-12 oder per Mail unter gde@lang.gv.at unter Angabe des vollständigen Namens, Adresse und Telefonnummer bekannt zu geben.

Die Zustellung der Pellets erfolgt im Sommer/Herbst 2025.

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ZUSATZVORSTELLUNG 01. März 2025, 16.00 Uhr - KABARETT "BAUERNSCHLAU" MIT PETUTSCHNIG HONS

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Wow, das Kabarett mit Petutschnig Hons um 20.00 Uhr ist bereits ausverkauft. Aber keine Sorge, wer noch keine Karten hat, kann am 01.03.2025 die Zusatzvorstellung um 16.00 Uhr besuchen. Bei diesem Kabarett werden die Lachmuskeln definitiv nicht geschont.

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Karten erhältlich

  • im Gemeindeamt Lang

  • Raiffeisenbank Gleinstätten-Leutschach_Wildon eGen., Zweigstelle Lebring

  • Gasthaus W. Schweinzger

  • GH Edler

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Wir freuen uns schon auf einen lustigen Kabarettabend.

AUSZEICHNUNG GÜTESIEGEL "GOLDENER BODEN"

Mit großer Freude überreichte die Wirtschaftskammer Regionalstelle Südsteiermark das begehrte Gütesiegel "Goldener Boden" an die Gemeinde Lang. Diese Auszeichnung würdigt die herausragenden Leistungen der Gemeinde in verschiedenen Bereichen der Wirtschaft und Nachhaltigkeit.

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Im heurigen Jahr werden insgesamt 96 steirische Gemeinden mit dem Zertifikat „Goldener Boden“ der Wirtschaftskammer Steiermark ausgezeichnet. Ein Gütesiegel, das die prämierten Gemeinden und Städte für ihre nachhaltige Wirtschaftsfreundlichkeit ausweist.

Die Entwicklung eines Wirtschaftsstandortes wird von einer Vielzahl an Faktoren beeinflusst. Gemeinden, die ihren nachhaltigen Entwicklungspfad deutlich skizzieren, werden dabei zunehmend attraktiver für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

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Die feierliche Übergabe fand im Rahmen eines gemütlichen Unternehmerfrühstücks im Gasthaus Edler statt. Zahlreiche Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Region nahmen an der Veranstaltung teil und zeigten damit ihre Verbundenheit zur Gemeinde.

„Ein besonderer Dank gilt Bürgermeister Joachim Schnabel, der als starker Partner der fast 120 Gewerbebetriebe in der Gemeinde Lang bekannt ist. Seine Unterstützung und sein offenes Ohr für die Anliegen der Wirtschaft tragen maßgeblich zur positiven Entwicklung der Region bei. Deshalb dürfen wir heute völlig zu Recht, die Gemeinde Lang als wirtschaftsfreundlichen, goldenen Boden auszeichnen“, Regionalstellenobmann Dietmar Schweiggl.

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Insgesamt erhalten sieben Gemeinden aus dem Bezirk Leibnitz dieses besondere Gütesiegel. Neben der Gemeinde Lang ging die Auszeichnung noch an die Gemeinden Lebring-Sankt Margarethen, Hengsberg, Wildon, Gabersdorf, Schwarzautal und St. Andrä-Höch.

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BAUMSCHNITTKURS

Am 01. März 2025 findet der Baumschschnittkurs mit Thomas Baier um 9.00 Uhr bei der Zöhrer-Wiese statt.
 

Kosten: € 10,00 (für Kulturpark Hengist-Mitglieder € 8,00)
 

Bitte um Voranmeldung im Gemeindeamt Lang telefonisch unter 03182 7108-13 oder per Mail an presse@lang.gv.at.

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ÖSTERREICHWEITE KONSUMERHEBUNG - STATISTIK AUSTRIA​

Wir möchten Sie darüber informieren, dass STATISTIK AUSTRIA zurzeit österreichweit eine Konsumerhebung durchführt, die zum Ziel hat, die Ausgaben privater Haushalte detailliert zu erfassen. Die Ergebnisse sind ein wichtiger Indikator zur Beschreibung des Lebensstandards in Österreich, zugleich sind die Ergebnisse der Konsumerhebung auch von hoher Bedeutung für die Berechnung des Verbraucherpreisindex (VPI) und der Inflation.

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Alle 5 Jahre wird die Bevölkerung zur Mitarbeit eingeladen. Haushalte, die per Zufall in die Stichprobe gezogen wurden, erhalten einen postalischen Informationsbrief. Als wertschätzendes Dankeschön für die Teilnahme erhält der Haushalt € 50,00 entweder in Form eines universellen Einkaufsgutscheins oder als Unterstützung für die Renaturierung von österreichischen Hochmooren.
Die Erhebung findet bis Mai 2025 statt.

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Nähere Details zur Erhebung finden Sie auf der Website. Selbstverständlich stehen wir Ihnen unter 01-71128 DW 8338 bzw. unter erhebungsinfrastruktur@statistik.gv.at zur Verfügung.

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2. KLIMATICKET AB JÄNNER 2025​

​Wie bereits in der neuen Ausgabe der Gemeindezeitung "Schauplatz Lang" angekündigt, wird es ab Jänner 2025 ein zweites Klimaticket für die Bevölkerung in Lang geben. â€‹Die Leihgebühr beträgt ab 2025 € 3,00. Die Retoure erfolgt entweder direkt im Gemeindeamt oder im Postkasten davor am selben Tag.

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NEUER NAHVERSORGER FÜR LANG AB 2025​
 

Ab 17.01.2025 wird die Familie Hütter als Nachfolger der Familie Neuhold für die Bevölkerung der Gemeinde Lang als Nahversorger bereit stehen.

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INFORMATIONEN ZU ÄNDERUNGEN DER FALLTIERMELDUNGEN AB JÄNNER 2025​
 

Nutzen Sie das Onlineformular zur Anmeldung von Falltierabholungen unter TKV Gruppe: TKV Steiermark und klicken Sie auf den Punkt "Falltierabholung". Ab Januar können Falltiere samstags nur noch online gemeldet werden.

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WIR SIND PARTNERGEMEINDE VOM EISLAUFPLATZ LEIBNITZ IN DER SAISON 2024/25!

 

Als Gemeindebürgerin und Gemeindebürger kommst Du wieder in den Genuss eines ermäßigten Eintritts!

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Hole im Gemeindeamt deine Ermäßigungsbestätigung ab und nimm sie gemeinsam mit einem amtlichen Lichtbildausweis zum Eislaufplatz mit. 

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Beides an der Kassa vorzeigen und schon kann es losgehen!

ACHTUNG - UMSTELLUNG DER SAMMLUNG VON METALL- UND LEICHTVERPACKUNGEN

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Die Entsorgung von Dosen bei den Sammelstellen ist nur mehr bis 06. Jänner 2025 möglich! Die Metallcontainer bei den Sammelstellen in der Gemeinde werden ab dem 07. Jänner 2025 entfernt. Ab diesem Zeitpunkt sollen Metallverpackungen im gelben Sack / in der gelben Tonne mitgesammelt werden!

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Weitere Informationen finden Sie unter oesterreich-sammelt.at und in der Ausgabe der nächsten Gemeindezeitung.

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Wichtige Downloads für Sie:

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Heizkostenzuschuss 2024/2025

 

Der Heizkostenzuschuss kann zwischen 07. Oktober 2024 und 28. Februar 2025 beantragt werden. Sie können den Zuschuss direkt in der Gemeinde beantragen. Der Zuschuss wird in Form einer Einmalzahlung für die Heizperiode 2024/2025 in Höhe von EUR 340,00 gewährt.

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Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

Letzter Pensionsabschnitt bzw. Einkommensnachweis (Lohnzettel, Arbeitslosenbescheinigung, Nachweis über Ausgedinge usw.) für alle im Haushalt lebenden Personen, bei minderjährigen Kindern Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe, wenn vorhanden Bankverbindung. Antragstellung in der Gemeinde bis 28.02.2025 möglich! Danach ist beim Land Steiermark der elektronische Zugang nicht mehr möglich.

 

Bitte beachten Sie die Einkommensgrenze:

  • für Einpersonenhaushalte: EUR 1.572,00

  • für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: EUR 2.358,00

  • für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind EUR 472,00

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Für Auskünfte zum Thema Heizostenzuschuss steht Ihnen das Referat Beihilfen und Sozialservice unter der 0800 20 10 10 zur Verfügung.​

LEISTBARES WOHNEN FÜR ALLE

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Die große steirische Wohnraumoffensive ab 01. September 2024 bringt neue, leistbare Wohnungen und höhere Eigenheimförderungen für die Steirerinnen und Steirer.

 

„Wir setzen auf Unterstützung bei der Eigentumsbildung, boden- und ressourcenschonendes Bauen und weitere Anreize für Sanierungen im Sinne der Umwelt und der Geldbörse. Das Land Steiermark investiert knapp 300 Millionen Euro, um leistbaren, nachhaltigen und hochwertigen Wohnraum zu sichern“ so VP-Wohnbaulandesrätin Simone Schmiedtbauer und SPÖ-Klubobmann Hannes Schwarz.

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Die fünf Maßnahmen der großen steirischen Wohnraumoffensive

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Jungfamilien-Bonus: Seitens des Landes gibt es einen Jungfamilien-Bonus von bis zu 10.000 Euro in Form einer nicht rückzahlbaren Einmalzahlung für den Erwerb erforderlicher Wohnräume bzw. für die Haushaltsführung notwendiger Einrichtungsgegenstände.

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Eigenheimförderung Neu: Das Land Steiermark stellt für die Neuerrichtung eines Eigenheimes bzw. für den erstmaligen Kauf und die Sanierung eines bestehenden Eigenheimes ein Landesdarlehen von bis zu 200.000 Euro zur Verfügung. Die Verzinsung des Landesdarlehens mit 30-jähriger Laufzeit beträgt zu Beginn nur 0,25 Prozent p. a. und steigt auf maximal 1,5 Prozent p. a. in den letzten fünf Jahren der Laufzeit.

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Geschossbauturbo: Um das Angebot an leistbaren Wohnungen weiter zu erhöhen und die Mieten günstiger zu machen, werden zusätzlich rund 1.100 geförderte Wohnungen errichtet.

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Sanieren für alle: Über die neue Sonderförderung werden für Steirerinnen und Steirer im untersten Einkommensdrittel für thermische Sanierungen eines Einfamilien-, Zweifamilien- oder Reihenhauses bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt.

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Thermische Sanierung im gemeinnützigen Wohnbau: Mit dieser Sonderförderung sollen zusätzliche 1.400 Mietwohnungen im Eigentum gemeinnütziger Bauvereinigungen thermisch saniert werden.

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Alle Förderungen sind in einer Broschüre zusammengefasst, die im Gemeindeamt und Bankfilialen aufliegt. Dieser Leitfaden informiert auch über weitere bestehende Förderangebote und enthält zahlreiche Beispiele.

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Alle Infos unter: www.wohnbau.steiermark.at

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NEUE BANKVERBINDUNG

 

Aufgrund der Zusammenlegung der Raiffeisenbanken weist die Gemeinde darauf hin, künftig ausschließlich die neue nachstehende Bankverbindung zu verwenden:

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Raiffeisenbank Gleinstätten-Leutschach-Wildon eGen.

BIC: RZSTAT2G102
IBAN: AT25 3810 2000 0892 3096

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Vielen Dank!

GEBÜHRENBREMSE 2024 - ALLE INFORMATIONEN ZUR GEBÜHRENBREMSE

Vom Nationalrat wurde ein Bundesgesetz erlassen, die so genannte „welches als neuerliche inflationsdämpfende Maßnahme bei Wasser, Abwasser und Müllabfuhr gebühren wirken soll. Der Gemeinderat der Gemeinde Lang hat in der Sitzung vom 22.05.2 024 als Unterstützung der Abgabenpflichtigen Haushalte folgende Regelung beschlossen:


Für den Bereich Abfall wird eine Ausschüttung in der Höhe von 5.776,20 beschlossen.
Die Verteilung erfolgt gemäß Grundgebühr (§ 15 Abfuhrordnung) nach EGW (Einwohnergleichwerten) für Hauptwohnsitze, Nebenwohnsitze, Betriebe und sonstige Einrichtungen.

Für den Bereich Kanal eine Ausschüttung in Höhe von 16.767,80 beschlossen.
Die Verteilung erfolgt nach Bereitstellungsgebühr (Grundgebühr) und EGW (Einwohnergleichwerten) für Hauptwohnsitze, Nebenwohnsitze und Gewerbebetriebe (Variable Gebühr)

Als Stichtag für die Berechnung, sowie des Abgabenpflichtigen, wird der 01.07.2024 herangezogen.
Die Gutschrift erfolgt im Zuge dieser 3. Quartalsvorschreibung 2024. Auf dieser erfahren Sie ebenso die Höhe Ihrer persönlichen Gebührenbremse.

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HANDWERKERBONUS AB 15. JULI 2024 BEANTRAGBAR


Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20% der Arbeitskosten zurückbekommen (Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren).

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Was wird gefördert:

  • Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw.

  • Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau, bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst.

  • Gefördert werden Handwerkerleistungen rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.

  • Es gibt zwei Förderperioden, nämlich Kalenderjahr 2024 und 2025. Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Im Jahr 2025 gibt es eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit.​

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Wie kann der Antrag gestellt werden?

  • Die Antragsphase für den Handwerkerbonus startet am 15. Juli 2024. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden.

  • Um eine schnelle und einfache Abwicklung zu garantieren, kann der Förderantrag online über https://handwerkerbonus.gv.at/ eingebracht werden. Für die Online-Beantragung des Handwerkerbonus wird ein ID Austria Zugang empfohlen. Zur Registrierungsseite der ID Austria

  • Über eine Antragsmaske müssen nur wenige Daten bekannt gegeben werden. Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.​

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Sie haben jetzt die Möglichkeit unter https://handwerkerbonus.gv.at/ Ihren Antrag einzubringen. Hier finden Sie auch sämtliche Informationen zum Handwerkerbonus, sowie Anleitungsvideos zur Online-Antragsstellung.

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Sollten Sie keine Möglichkeit haben den Antrag online einzubringen, erhalten Sie bei der Antragstellung Unterstützung in Ihrer jeweiligen Gemeinde.

Eins für alle 

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mit dem klimaticket regiomobil fahren

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​Ab 01. August 2024 startete ein neues Pilotprojekt in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie Mobilität, Innovation und Technologie. Das Projekt richtet sich speziell an Besitzer:innen des Klimatickets und soll die Nutzung des regioMobil in der Südweststeiermark noch attraktiver machen.

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Es gelten folgende Angebote:

Zwischen 01.10.2024 - 14.06.2025 - 75 % Rabatt auf den Fahrpreis

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 Alle Infos finden Sie unter: www.regiomobil.st/klimaticket â€‹

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ID-Austria ersetzt die Handysignatur

Umstieg von Handy-Signatur auf ID Austria

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Seit 5. Dezember 2023 müssen Nutzerinnen und Nutzer mit Handy- Signatur auf die ID Austria umsteigen. Der Umstellungsprozess wird automatisch bei einer Anmeldung gestartet.

Nutzerinnen und Nutzer, deren Handy-Signatur von einer Behörde registriert wurde, können diese auf die ID Austria mit Vollfunktion aufwerten. Für jene Nutzerinnen und Nutzer, die ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert haben, ist der Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria möglich. Um die Vollfunktion der ID Austria mit ihren neuen Funktionen – wie etwa Ausweise am Smartphone vorzuweisen – zu erhalten, ist jedoch ein Behördengang zur Registrierung notwendig.

Die Umstellung auf eine Vollfunktion ist bei den Bezirkshauptmannschaften, Finanzämter, Gemeinden mit Reisepassanträgen oder Landespolizeidirektion möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

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Ihre Vorteile mit der ID Austria
 

  • Sie bietet direkten, hochsicheren Zugang zu digitalen Services von Verwaltung und Wirtschaft,

  • ermöglicht die einfache und sichere Unterschrift digitaler Dokumente, 

  • ist kostenlos,

  • erfüllt höchste Sicherheits- und Datenschutzstandards,

  • ist die Basis für die digitale Ausweisplattform und zahlreiche weitere Anwendungen,

  • und ist auch EU-weit nutzbar.

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Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.oesterreich.gv.at/id-austria.html

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Ehrungen der Gemeinde

Gemeindewappen in Gold

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Ausgezeichnet wurden:

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  • Firma Rössler, Jöß

  • Gasthaus Draxler-Golli, Dexenberg

  • Gasthaus Edler, Stangersdorf

  • Gasthaus Schweinzger, Lang

  • Gasthaus Zieglerwirt, Stangersdorf

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Edler_Gold
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Gemeindewappen in Silber

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Ausgezeichnet wurden:

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  • Firma Klement, Dexenberg

  • Firma Hochstrasser, Lang

  • Firma Geckl, Jöß

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Gemeindewappen in Bronze

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Ausgezeichnet wurden:

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  • Firma Esculenta, Schirka

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Open Air des MV Lang

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Beim Open Air des Musikverein Lang wurden zwei verdiente Musiker geehrt:

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Herrn Konrad Gödl für seine 40jährige verantwortungsvolle Tätigkeit im Musikverein wurde die silberne Verdienstmedaille der Gemeinde Lang überreicht.

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Herrn Josef Zöhrer für seine langjährige verantwortungsvolle Tätigkeit von 1971 bis 2022 im Vorstand des Musikverein Lang wurde die bronzene Verdienstmedaille der Gemeinde Lang überreicht.

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Schulfest der Volksschule Lang

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Beim Schulfest der Volkschule Lang wurde folgende Person geehrt:

Frau Dir. Karoline Gaber wurde für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit seit 2009 als Direktorin der Volksschule Lang die bronzene Verdienstmedaille der Gemeinde Lang überreicht.

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Seniorennachmittag

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Beim Seniorennachmittag der Gemeinde Lang wurde Frau Maria Thomann für ihre langjährige Tätigkeit als Obfrau der Seniorenrunde Lang von 2006 - 2020 und ihr Wirken in der Pfarre Danke und Anerkennung ausgesprochen und ihr für ihr Wirken für die Bevölkerung von Lang die silberne Verdienstmedaille der Gemeinde Lang verliehen.

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Frühstücksbrunch

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Beim Frühstücksbrunch der Gemeinde Lang am 25.11.2023 wurde Herrn Dr. Anton Wankhammer, für seine verantwortungsvolle Tätigkeit als praktischer Arzt in Lang und als Gründungsobmann des Kavalleristischen Reitvereines "Fünfer Dragoner" Dank und Anerkennung ausgesprochen und wurde ihm für sein verdienstvolles Wirken für die Bevölkerung von Lang die bronzene Verdienstmedaille der Gemeinde Lang verliehen.

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ÖKB Jahreshauptversammlung

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Bei der Jahreshauptversammlung des ÖKB Lang am 19.1.2024 wurde Herrn Robert Petritsch für seine wirkungsvolle Tätigkeit als Obmann des Österr. Kameradschaftsbundes, Ortsverband Lang, Dank und Anerkennung ausgesprochen und wurde ihm für sein Wirken für die Bevölkerung von Lang die bronzene Verdienstmedaille der Gemeinde Lang verliehen.

wir gratulieren nochmal recht herzlich!

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Verdienstmedaille in silber

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ABI Gottfried Rosenzopf wurde für seine besonderen Leistungen im Kommando der Freiwilligen Feuerwehr Lang mit der Verdienstmedaille in Silber geehrt.

AWV Leibnitz - Neues Projekt

Der Abfallwirtschaftsverband Leibnitz hat bei der Auftaktveranstaltung zum Thema Verpackungsabfälle und deren richtige Entsorgung folgende Kampagne gestartet.

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Projekthintergrund:

Nach dem EU-Kreislaufwirtschaftspaket müssen bis zum Jahr 2025 65 % und ab 2030 70 % der Verpackungen recycelt werden. Um diese Ziele zu erreichen, ist die getrennte Sammlung von Verpackungen aus Haushalten unbedingt notwendig. Insbesondere die Kunststoffverpackung muss ihren Weg in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack finden, denn nur was im richtigen Behälter landet, kann wiederaufbereitet werden.

 

Das Projekt selbst:

In einer gemeinsamen Kampagne wollen die Abfallwirtschaftsverbände (AWV) Deutschlandsberg, Feldbach, Graz-Umgebung, Leibnitz und das Land Steiermark das Bewusstsein dafür stärken, um Quantität und Qualität des recycelbaren Materials dauerhaft zu erhöhen. Unter dem Titel „Finde den Verpackungsfehler“ stand in den vergangenen Monaten die richtige Verpackungssammlung im Fokus, da hier besonders viel Unsicherheit besteht.

 

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GEMEINDE
LANG

Gemeindeamt Lang

Nr. 6

8403 Lang

UID-Nr. ATU47915403

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Tel.: +43 3182 7108

Fax: +43 3182 7108-4

E-Mail: gde@lang.gv.at

www.lang.gv.at

PARTEIENVERKEHR

Montag: 8:00 - 12:00 Uhr

Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 - 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

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BANKVERBINDUNG:

Raiffeisenbank Gleinstätten-Leutschach-Wildon eGen.

BIC: RZSTAT2G102 

IBAN: AT25 3810 2000 0892 3096

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Im Gemeindeamt ist ausschließlich BARZAHLUNG möglich!

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