Wichtige Information aus Ihrer Gemeinde
Heizkostenzuschuss 2024/2025
Der Heizkostenzuschuss kann zwischen 07. Oktober 2024 und 28. Februar 2025 beantragt werden. Sie können den Zuschuss direkt in der Gemeinde beantragen. Der Zuschuss wird in Form einer Einmalzahlung für die Heizperiode 2024/2025 in Höhe von EUR 340,00 gewährt.
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Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Letzter Pensionsabschnitt bzw. Einkommensnachweis (Lohnzettel, Arbeitslosenbescheinigung, Nachweis über Ausgedinge usw.) für alle im Haushalt lebenden Personen, bei minderjährigen Kindern Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe, wenn vorhanden Bankverbindung. Antragstellung in der Gemeinde bis 28.02.2025 möglich! Danach ist beim Land Steiermark der elektronische Zugang nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie die Einkommensgrenze:
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für Einpersonenhaushalte: EUR 1.572,00
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für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: EUR 2.358,00
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für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind EUR 472,00
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Für Auskünfte zum Thema Heizostenzuschuss steht Ihnen das Referat Beihilfen und Sozialservice unter der 0800 20 10 10 zur Verfügung.​
LEISTBARES WOHNEN FÜR ALLE
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Die große steirische Wohnraumoffensive ab 01. September 2024 bringt neue, leistbare Wohnungen und höhere Eigenheimförderungen für die Steirerinnen und Steirer.
„Wir setzen auf Unterstützung bei der Eigentumsbildung, boden- und ressourcenschonendes Bauen und weitere Anreize für Sanierungen im Sinne der Umwelt und der Geldbörse. Das Land Steiermark investiert knapp 300 Millionen Euro, um leistbaren, nachhaltigen und hochwertigen Wohnraum zu sichern“ so VP-Wohnbaulandesrätin Simone Schmiedtbauer und SPÖ-Klubobmann Hannes Schwarz.
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Die fünf Maßnahmen der großen steirischen Wohnraumoffensive
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Jungfamilien-Bonus: Seitens des Landes gibt es einen Jungfamilien-Bonus von bis zu 10.000 Euro in Form einer nicht rückzahlbaren Einmalzahlung für den Erwerb erforderlicher Wohnräume bzw. für die Haushaltsführung notwendiger Einrichtungsgegenstände.
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Eigenheimförderung Neu: Das Land Steiermark stellt für die Neuerrichtung eines Eigenheimes bzw. für den erstmaligen Kauf und die Sanierung eines bestehenden Eigenheimes ein Landesdarlehen von bis zu 200.000 Euro zur Verfügung. Die Verzinsung des Landesdarlehens mit 30-jähriger Laufzeit beträgt zu Beginn nur 0,25 Prozent p. a. und steigt auf maximal 1,5 Prozent p. a. in den letzten fünf Jahren der Laufzeit.
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Geschossbauturbo: Um das Angebot an leistbaren Wohnungen weiter zu erhöhen und die Mieten günstiger zu machen, werden zusätzlich rund 1.100 geförderte Wohnungen errichtet.
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Sanieren für alle: Über die neue Sonderförderung werden für Steirerinnen und Steirer im untersten Einkommensdrittel für thermische Sanierungen eines Einfamilien-, Zweifamilien- oder Reihenhauses bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt.
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Thermische Sanierung im gemeinnützigen Wohnbau: Mit dieser Sonderförderung sollen zusätzliche 1.400 Mietwohnungen im Eigentum gemeinnütziger Bauvereinigungen thermisch saniert werden.
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Alle Förderungen sind in einer Broschüre zusammengefasst, die im Gemeindeamt und Bankfilialen aufliegt. Dieser Leitfaden informiert auch über weitere bestehende Förderangebote und enthält zahlreiche Beispiele.
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Alle Infos unter: www.wohnbau.steiermark.at
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NEUE BANKVERBINDUNG
Aufgrund der Zusammenlegung der Raiffeisenbanken weist die Gemeinde darauf hin, künftig ausschließlich die neue nachstehende Bankverbindung zu verwenden:
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Raiffeisenbank Gleinstätten-Leutschach-Wildon eGen.
BIC: RZSTAT2G102
IBAN: AT25 3810 2000 0892 3096
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Vielen Dank!
GEBÜHRENBREMSE 2024 - ALLE INFORMATIONEN ZUR GEBÜHRENBREMSE
Vom Nationalrat wurde ein Bundesgesetz erlassen, die so genannte „welches als neuerliche inflationsdämpfende Maßnahme bei Wasser, Abwasser und Müllabfuhr gebühren wirken soll. Der Gemeinderat der Gemeinde Lang hat in der Sitzung vom 22.05.2 024 als Unterstützung der Abgabenpflichtigen Haushalte folgende Regelung beschlossen:
Für den Bereich Abfall wird eine Ausschüttung in der Höhe von 5.776,20 beschlossen.
Die Verteilung erfolgt gemäß Grundgebühr (§ 15 Abfuhrordnung) nach EGW (Einwohnergleichwerten) für Hauptwohnsitze, Nebenwohnsitze, Betriebe und sonstige Einrichtungen.
Für den Bereich Kanal eine Ausschüttung in Höhe von 16.767,80 beschlossen.
Die Verteilung erfolgt nach Bereitstellungsgebühr (Grundgebühr) und EGW (Einwohnergleichwerten) für Hauptwohnsitze, Nebenwohnsitze und Gewerbebetriebe (Variable Gebühr)
Als Stichtag für die Berechnung, sowie des Abgabenpflichtigen, wird der 01.07.2024 herangezogen.
Die Gutschrift erfolgt im Zuge dieser 3. Quartalsvorschreibung 2024. Auf dieser erfahren Sie ebenso die Höhe Ihrer persönlichen Gebührenbremse.
HANDWERKERBONUS AB 15. JULI 2024 BEANTRAGBAR
Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20% der Arbeitskosten zurückbekommen (Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren).
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Was wird gefördert:
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Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw.
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Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau, bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst.
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Gefördert werden Handwerkerleistungen rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.
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Es gibt zwei Förderperioden, nämlich Kalenderjahr 2024 und 2025. Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Im Jahr 2025 gibt es eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit.​
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Wie kann der Antrag gestellt werden?
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Die Antragsphase für den Handwerkerbonus startet am 15. Juli 2024. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden.
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Um eine schnelle und einfache Abwicklung zu garantieren, kann der Förderantrag online über https://handwerkerbonus.gv.at/ eingebracht werden. Für die Online-Beantragung des Handwerkerbonus wird ein ID Austria Zugang empfohlen. Zur Registrierungsseite der ID Austria
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Über eine Antragsmaske müssen nur wenige Daten bekannt gegeben werden. Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.​
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Sie haben jetzt die Möglichkeit unter https://handwerkerbonus.gv.at/ Ihren Antrag einzubringen. Hier finden Sie auch sämtliche Informationen zum Handwerkerbonus, sowie Anleitungsvideos zur Online-Antragsstellung.
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Sollten Sie keine Möglichkeit haben den Antrag online einzubringen, erhalten Sie bei der Antragstellung Unterstützung in Ihrer jeweiligen Gemeinde.
Eins für alle
mit dem klimaticket regiomobil fahren
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​Ab 01. August 2024 startet ein neues Pilotprojekt in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie Mobilität, Innovation und Technologie. Das Projekt richtet sich speziell an Besitzer:innen des Klimatickets und soll die Nutzung des regioMobil in der Südweststeiermark noch attraktiver machen.
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Es gelten folgende Angebote:
Zwischen 01.08.2024 - 30.09.2024 - 100 % Rabatt auf den Fahrpreis
Zwischen 01.10.2024 - 14.06.2025 - 75 % Rabatt auf den Fahrpreis
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Alle Infos finden Sie unter: www.regiomobil.st/klimaticket ​
ID-Austria ersetzt die Handysignatur
Umstieg von Handy-Signatur auf ID Austria
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Seit 5. Dezember 2023 müssen Nutzerinnen und Nutzer mit Handy- Signatur auf die ID Austria umsteigen. Der Umstellungsprozess wird automatisch bei einer Anmeldung gestartet.
Nutzerinnen und Nutzer, deren Handy-Signatur von einer Behörde registriert wurde, können diese auf die ID Austria mit Vollfunktion aufwerten. Für jene Nutzerinnen und Nutzer, die ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert haben, ist der Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria möglich. Um die Vollfunktion der ID Austria mit ihren neuen Funktionen – wie etwa Ausweise am Smartphone vorzuweisen – zu erhalten, ist jedoch ein Behördengang zur Registrierung notwendig.
Die Umstellung auf eine Vollfunktion ist bei den Bezirkshauptmannschaften, Finanzämter, Gemeinden mit Reisepassanträgen oder Landespolizeidirektion möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
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Ihre Vorteile mit der ID Austria
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Sie bietet direkten, hochsicheren Zugang zu digitalen Services von Verwaltung und Wirtschaft,
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ermöglicht die einfache und sichere Unterschrift digitaler Dokumente,
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ist kostenlos,
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erfüllt höchste Sicherheits- und Datenschutzstandards,
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ist die Basis für die digitale Ausweisplattform und zahlreiche weitere Anwendungen,
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und ist auch EU-weit nutzbar.
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Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.oesterreich.gv.at/id-austria.html
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Ehrungen der Gemeinde
Gemeindewappen in Gold
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Ausgezeichnet wurden:
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Firma Rössler, Jöß
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Gasthaus Draxler-Golli, Dexenberg
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Gasthaus Edler, Stangersdorf
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Gasthaus Schweinzger, Lang
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Gasthaus Zieglerwirt, Stangersdorf
Gemeindewappen in Silber
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Ausgezeichnet wurden:
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Firma Klement, Dexenberg
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Firma Hochstrasser, Lang
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Firma Geckl, Jöß
Gemeindewappen in Bronze
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Ausgezeichnet wurden:
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Firma Esculenta, Schirka
Open Air des MV Lang
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Beim Open Air des Musikverein Lang wurden zwei verdiente Musiker geehrt:
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Herrn Konrad Gödl für seine 40jährige verantwortungsvolle Tätigkeit im Musikverein wurde die silberne Verdienstmedaille der Gemeinde Lang überreicht.
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Herrn Josef Zöhrer für seine langjährige verantwortungsvolle Tätigkeit von 1971 bis 2022 im Vorstand des Musikverein Lang wurde die bronzene Verdienstmedaille der Gemeinde Lang überreicht.
Schulfest der Volksschule Lang
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Beim Schulfest der Volkschule Lang wurde folgende Person geehrt:
Frau Dir. Karoline Gaber wurde für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit seit 2009 als Direktorin der Volksschule Lang die bronzene Verdienstmedaille der Gemeinde Lang überreicht.
Seniorennachmittag
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Beim Seniorennachmittag der Gemeinde Lang wurde Frau Maria Thomann für ihre langjährige Tätigkeit als Obfrau der Seniorenrunde Lang von 2006 - 2020 und ihr Wirken in der Pfarre Danke und Anerkennung ausgesprochen und ihr für ihr Wirken für die Bevölkerung von Lang die silberne Verdienstmedaille der Gemeinde Lang verliehen.
Frühstücksbrunch
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Beim Frühstücksbrunch der Gemeinde Lang am 25.11.2023 wurde Herrn Dr. Anton Wankhammer, für seine verantwortungsvolle Tätigkeit als praktischer Arzt in Lang und als Gründungsobmann des Kavalleristischen Reitvereines "Fünfer Dragoner" Dank und Anerkennung ausgesprochen und wurde ihm für sein verdienstvolles Wirken für die Bevölkerung von Lang die bronzene Verdienstmedaille der Gemeinde Lang verliehen.
ÖKB Jahreshauptversammlung
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Bei der Jahreshauptversammlung des ÖKB Lang am 19.1.2024 wurde Herrn Robert Petritsch für seine wirkungsvolle Tätigkeit als Obmann des Österr. Kameradschaftsbundes, Ortsverband Lang, Dank und Anerkennung ausgesprochen und wurde ihm für sein Wirken für die Bevölkerung von Lang die bronzene Verdienstmedaille der Gemeinde Lang verliehen.
wir gratulieren nochmal recht herzlich!
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Aktuelle Flugblätter aus der Gemeinde
AWV Leibnitz - Neues Projekt
Der Abfallwirtschaftsverband Leibnitz hat bei der Auftaktveranstaltung zum Thema Verpackungsabfälle und deren richtige Entsorgung folgende Kampagne gestartet.
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Projekthintergrund:
Nach dem EU-Kreislaufwirtschaftspaket müssen bis zum Jahr 2025 65 % und ab 2030 70 % der Verpackungen recycelt werden. Um diese Ziele zu erreichen, ist die getrennte Sammlung von Verpackungen aus Haushalten unbedingt notwendig. Insbesondere die Kunststoffverpackung muss ihren Weg in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack finden, denn nur was im richtigen Behälter landet, kann wiederaufbereitet werden.
Das Projekt selbst:
In einer gemeinsamen Kampagne wollen die Abfallwirtschaftsverbände (AWV) Deutschlandsberg, Feldbach, Graz-Umgebung, Leibnitz und das Land Steiermark das Bewusstsein dafür stärken, um Quantität und Qualität des recycelbaren Materials dauerhaft zu erhöhen. Unter dem Titel „Finde den Verpackungsfehler“ stand in den vergangenen Monaten die richtige Verpackungssammlung im Fokus, da hier besonders viel Unsicherheit besteht.
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