

Reisepass, Personalausweis, ID-Austria
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses und der ID-Austria muss persönlich eingebracht werden.
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Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
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Reisepass Gültigkeit:
in der Regel 10 Jahre
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Reisepass Gültigkeit für Minderjährige unter 18 Jahren:
bis zwei Jahre: zwei Jahre
ab dem 2. Geburtstag: fünf Jahre
ab dem 12. Geburtstag: zehn Jahre
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​Erforderliche Unterlagen:
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alter Reisepass
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aktuelles Passbild (nicht älter als sechs Monate)
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eventuell zusätzliche Unterlagen (z.B. Heiratsurkunde bei Namensänderung
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Sollte noch nie ein Reisepass beantragt worden sein (alter Reisepass kann nicht vorgelegt werden), sind Staatsbürgerschaftsnachweis, sowie die Geburtsurkunde vorzulegen.
Die Passbehörde stellt den Reisepass nicht direkt aus, dieser wird bei einer gewöhnlichen Zustellung innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Bei Antragstellung über die Gemeinde muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.
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Kosten Reisepass:
Kinder 0-2 Jahre: kostenlos
Kinder 2-12 Jahre: € 44,00
ab 12 Jahre: € 112,00
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Kosten Personalausweis:
Kinder 0-2 Jahre: kostenlos
Kinder 2-15 Jahre € 39,00
ab dem 15. Geburtstag: € 91,00
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Derzeit ist NUR Barzahlung möglich.
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Diebstahl Reisepass: eine inländische Diebstahlanzeige notwendig
Verlust Reisepass: Meldung bei der Passbehörde notwendig
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Diebstahl Personalausweis: es muss eine Diebstahlanzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden
Verlust Personalausweis: in Österreich Meldung an die Passbehörde erforderlich.​​​​
Expresspässe sind ausschließlich bei der Bezirkshauptmannschaft zu beantragen.​​​​​​
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Kontaktdaten:
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BH Leibnitz
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Parteienverkehr:
Mo - Freitag 8:00-12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
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