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Flächenwidmungsplanrevision  6.0 & ÖEK

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Im Jahr 2023 startete die Gemeinde Lang die sechste Revision des Örtlichen Entwicklungskonzeptes (ÖEK) und des Flächenwidmungsplanes (FWP). In den vergangenen drei Jahren wurden zahlreiche Widmungsanträge geprüft, neue gesetzliche Vorgaben sowie aktualisierte Naturgefahrenkarten eingearbeitet, die umfassenden Geruchszonenberechnung der tierhaltenden Betriebe durchgeführt und die Grundlagen für eine zukunftsorientierte Entwicklung unserer Gemeinde geschaffen. Nach Abschluss der Planungsarbeiten beschloss der Gemeinderat am 25. Juni 2026 einstimmig die öffentliche Auflage der Entwürfe.

Ziel der Revision ist es, Lang als lebenswerte Wohnsitzgemeinde weiterzuentwickeln, die Landwirtschaft und unsere Betriebe zu stärken sowie die charakteristische Siedlungsstruktur mit Ein- und Zweifamilienhäusern zu erhalten. Auf dieser Seite finden Sie alle Unterlagen, Erläuterungen und Informationen zum Verfahren.

Während der öffentlichen Auflage können alle Interessierten die Unterlagen einsehen und schriftliche Einwendungen bis zum 14.09.2026 einbringen. Auf dieser Seite finden Sie alle Pläne, Erläuterungen und Informationen zum Verfahren.

Zur besseren Nachvollziehbarkeit stehen Ihnen sämtliche Unterlagen des Verfahrens zum Download zur Verfügung. Neben den Plänen finden Sie auch Erläuterungen zu den einzelnen Dokumenten, damit Sie deren Inhalt und Bedeutung leichter nachvollziehen können.

​1. Die Präsentation im Gemeinderat
Als Bürgerinformation stellen wir die Präsentation der Gemeinderatssitzung vom 25. Juni 2026 online. Diese erläutert die wesentlichen Änderungen, den Ablauf des Verfahrens sowie die wichtigsten rechtlichen Grundlagen in übersichtlicher Form.
 
 

2. Örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK)
Das Örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK) beschreibt die langfristigen Ziele der räumlichen Entwicklung der Gemeinde Lang. Es legt fest, in welche Richtung sich Wohnen, Wirtschaft, Landwirtschaft, Verkehr sowie Natur- und Freiräume entwickeln sollen und bildet die Grundlage für den Flächenwidmungsplan.

VERORDNUNG - zum Download

PLÄNE - zum Download

ANHANG UND BEILAGEN - zum Download

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3. Flächenwidmungsplan (FWP)

Der Flächenwidmungsplan (FWP) setzt die Ziele des ÖEK grundstücksbezogen um. Er legt verbindlich fest, welche Flächen als Bauland, Freiland oder Sondernutzungen gewidmet sind und bildet die Grundlage für künftige Bau- und Raumordnungsverfahren.

VERORDNUNG - zum Download

​PLÄNE - zum Download

FWP 6.0.png

​ANHANG UND BEILAGEN - zum Download

4. Die räumliche Bestandsaufnahme

Die räumliche Bestandsaufnahme war die Erhebung der vorhandenen Struktur und der räumlichen Darstellung der Planungsinteressen.

A3 PLANAUSSCHNITT - zum Download

5. Der Verfahrensablauf
 

  • 25. Juni 2026 – Beschluss der Entwürfe von ÖEK 6.00 und FWP 6.00 durch den Gemeinderat und Freigabe zur öffentlichen Auflage.
     

  • 20. Juli bis 14. September 2026 – Öffentliche Auflage der Planunterlagen (8 Wochen) mit Möglichkeit zur Einsicht und Einbringung schriftlicher Einwendungen.
     

  • 27. August 2026 9:00 bis 17:00 Uhr – Planersprechtag für individuelle Aussprachen zu Verfügung. Eine Voranmeldung ist erforderlich!
     

  • 27. August 2026, 19:00 Uhr - öffentliche Informationsveranstaltung für die Bevölkerung um 19:00 Uhr im Gasthaus Draxler, 8403 Dexenberg 42
     

  • Herbst/Winter 2026 – Behandlung aller eingelangten Einwendungen und Beschluss der endgültigen Pläne durch den Gemeinderat.
     

  • Anschließend – Prüfung und Genehmigung durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung. (Dauer: bis zu einem Jahr)

  • Nach der Genehmigung – Kundmachung und Rechtskraft des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes 6.00.

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GEMEINDE
LANG

Gemeindeamt Lang

Nr. 6

8403 Lang

UID-Nr. ATU47915403

Tel.: +43 3182 7108

Fax: +43 3182 7108-4

E-Mail: gde@lang.gv.at

www.lang.gv.at

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Montag: 8:00 - 12:00 Uhr

Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 - 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

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