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Bauen und 

Infrastruktur

Jedes Bauvorhaben muss gut vorbereitet sein!

Im Interesse aller Beteiligten wird gebeten, diese Vorgangsweise einzuhalten. Damit können Probleme schon im vorhinein vermieden werden.

Immer wieder werden im Gemeindegebiet Bauwerke begonnen oder erweitert, ohne die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. In der Folge sind oft Probleme mit Nachbarn und Behörden unausweichlich.

Daher appeliert die Gemeinde an alle, die ein Bauvorhaben planen: Informieren Sie sich zuerst in der Gemeinde bzw. beim Bürgermeister als verantwortliche Baubehörde erster Instanz. Auch wenn Sie und Ihr Planer erst im Entwurfsstadium sind, kommen Sie auch mit Rohentwürfen und Handskizze und nützen Sie die kostenlose Bauberatung. Erst nach dieser Information in der Gemeinde sollten Sie mit der tatsächlichen Planung beginnen. So können Sie allfällige Umplanungen und meistens auch Geld ersparen.Schon bei der Bauberatung erfahren Sie, ob Ihr Bauvorhaben im Rahmen eines Verfahrens mit Nachbarn bewilligt werden muss oder ob erleichterte Bestimmungen gelten. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass selbst sogenannte „bewilligungsfreie Vorhaben vor ihrer Ausführung der Gemeinde schriftlich mitzuteilen sind“ (§ 21 Stmk. Baugesetz), siehe weiter unten.

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Auch in diesem Jahr finden wieder die Termine für Bauberatung bzw. den Gestaltungsbeirat wie unten stehend statt. Zur Terminvereinbarung bitte um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Gemeinde/Bauamt.

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Bauberatung

Termine siehe Link:

Bauberatung

 

Bitte um vorherige Terminvereinbarung, da auf Grund unaufschiebbarer Termine des Sachverständigen Terminverschiebungen möglich sind unter:

03182-7108-15 Frau DI Petra Braunegger

 

Die wichtigsten Formulare für das Bauwesen können von Homepage des Gemeindebundes Steiermark heruntergeladen werden.

Gestaltungsbeirat

Termine siehe Link:

Gestaltungsbeirat

 

Bitte um vorherige Terminvereinbarung unter:

03182-7108-15 Frau DI Petra Braunegger.

Entdecken Sie unser Leitbild zur Baukultur.

Das Steiermärkische Baurecht

Das aktuelle Steiermärkische Baugesetz:

Unter diesem Link des Landes Steiermark finden Sie immer die aktuellste Versionen von dem

Stmk. Baugesetz

Stmk. Mindestanforderungsverordnung

Stmk. Bautechnikverordnung

OIB-Richtlinien

FAQ

Erlässe

Nichtamtliche Bausachverständige

Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz

Formulare Bauwesen

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