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Gebührenübersicht

AUSZUG AUS DER GEBÜHRENVERORDNUNG - STAND 01.01.2022

KANALBENÜTZUNGSGEBÜHREN pro Jahr

AUSZUG AUS DER GEBÜHRENVERORDNUNG 
KANALBENÜTZUNGSGEBÜREN PRO JAHR

 

Bereitstellungsgebühr:
 

• Kleinwohnungen und Häuser bis 60 m2 brutto € 98,16

• Wohnung, Haus und Betrieb über 60 m2 brutto € 196,33

Benützungsgebühr:
 

Je Einwohnergleicher (EWG): brutto € 108,30

MÜLLGEBÜHREN pro Jahr

1. VARIABLE GEBÜHREN

RESTMÜLL Privathaushalte

•120 l Gefäß   brutto €   5,62 je Abfuhr (8 Mindestabfuhren)

•240 l Gefäß   brutto € 11,24 je Abfuhr (8 Mindestabfuhren)

BIOABFALL Privathaushalte

• 120 l Gefäß brutto € 140,51 pro Jahr

• 240 l Gefäß brutto € 241,66 pro Jahr

2. GRUNDGEBÜHR Privathaushalte

Je Einwohnergleicher (EWG): brutto € 19,11

3. GRUNDGEBÜHR BETRIEBE & EINRICHTUNGEN

Je Einwohnergleicher (EWG): netto € 17,37

Kategorie A; EGW 3:

Mitarbeiter/Personen 1-2

Kosten netto € 52,11

Kategorie B; EGW 6:

Mitarbeiter/Personen 3-6

Kosten netto € 104,22

Kategorie C; EGW 12:

Mitarbeiter/Personen 7-20

Kosten netto € 208,44

Kategorie D; EGW 20:

Mitarbeiter/Personen über 20

Kosten netto € 347,40

RESTMÜLL

•120 l Gefäß    netto €    5,11 je Abfuhr (8 Mindestabfuhren)

•240 l Gefäß    netto €  10,22 je Abfuhr (8 Mindestabfuhren)

•1100 l Gefäß  netto €  51,08 je Abfuhr (8 Mindestabfuhren)

BIOABFALL

120 l Gefäß netto € 127,74

240 l Gefäß netto € 219,69

HUNDEABGABE pro Jahr

Die Hundeabgabe wird einmal jährlich vorgeschrieben.

Stichtag ist der 15. April des Jahres

 

Pro Hund und Jahr wird eine Gebühr von € 60,-- vorgeschrieben.

FERIENWOHNUNGSABGABE pro Jahr

Die Ferienwohnungsabgabe wird gemäß § 9a Steierm. Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz (NFWAG) 1980 wie folgt verrechnet:

Für jede abgeschlossene Wohneinheit

  • bei einer Nutzfläche bis zu 30 m²                               mit € 200,00

  • bei einer Nutzfläche von mehr als 30 m² bis 70 m²   mit € 270,00

  • bei einer Nutzfläche von mehr als 70 m² bis 100 m² mit € 340,00

  • bei einer Nutzfläche von mehr als 100 m²                 mit € 400,00

Weitere Abgaben und rechtliche Bestimmungen finden Sie unter:

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