

Gebührenübersicht
AUSZUG AUS DER GEBÜHRENVERORDNUNG - STAND 01.01.2022
KANALBENÜTZUNGSGEBÜHREN pro Jahr
AUSZUG AUS DER GEBÜHRENVERORDNUNG
KANALBENÜTZUNGSGEBÜREN PRO JAHR
Bereitstellungsgebühr:
• Kleinwohnungen und Häuser bis 60 m2 brutto € 98,16
• Wohnung, Haus und Betrieb über 60 m2 brutto € 196,33
Benützungsgebühr:
Je Einwohnergleicher (EWG): brutto € 108,30
MÜLLGEBÜHREN pro Jahr
1. VARIABLE GEBÜHREN
RESTMÜLL Privathaushalte
•120 l Gefäß brutto € 5,62 je Abfuhr (8 Mindestabfuhren)
•240 l Gefäß brutto € 11,24 je Abfuhr (8 Mindestabfuhren)
BIOABFALL Privathaushalte
• 120 l Gefäß brutto € 140,51 pro Jahr
• 240 l Gefäß brutto € 241,66 pro Jahr
2. GRUNDGEBÜHR Privathaushalte
Je Einwohnergleicher (EWG): brutto € 19,11
3. GRUNDGEBÜHR BETRIEBE & EINRICHTUNGEN
Je Einwohnergleicher (EWG): netto € 17,37
Kategorie A; EGW 3:
Mitarbeiter/Personen 1-2
Kosten netto € 52,11
Kategorie B; EGW 6:
Mitarbeiter/Personen 3-6
Kosten netto € 104,22
Kategorie C; EGW 12:
Mitarbeiter/Personen 7-20
Kosten netto € 208,44
Kategorie D; EGW 20:
Mitarbeiter/Personen über 20
Kosten netto € 347,40
RESTMÜLL
•120 l Gefäß netto € 5,11 je Abfuhr (8 Mindestabfuhren)
•240 l Gefäß netto € 10,22 je Abfuhr (8 Mindestabfuhren)
•1100 l Gefäß netto € 51,08 je Abfuhr (8 Mindestabfuhren)
BIOABFALL
120 l Gefäß netto € 127,74
240 l Gefäß netto € 219,69
HUNDEABGABE pro Jahr
Die Hundeabgabe wird einmal jährlich vorgeschrieben.
Stichtag ist der 15. April des Jahres
Pro Hund und Jahr wird eine Gebühr von € 60,-- vorgeschrieben.
FERIENWOHNUNGSABGABE pro Jahr
Die Ferienwohnungsabgabe wird gemäß § 9a Steierm. Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz (NFWAG) 1980 wie folgt verrechnet:
Für jede abgeschlossene Wohneinheit
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bei einer Nutzfläche bis zu 30 m² mit € 200,00
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bei einer Nutzfläche von mehr als 30 m² bis 70 m² mit € 270,00
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bei einer Nutzfläche von mehr als 70 m² bis 100 m² mit € 340,00
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bei einer Nutzfläche von mehr als 100 m² mit € 400,00
Weitere Abgaben und rechtliche Bestimmungen finden Sie unter: