

Gebührenübersicht
AUSZUG AUS DER GEBÜHRENVERORDNUNG - STAND 01.01.2026
KANALBENÜTZUNGSGEBÜHREN pro Jahr
AUSZUG AUS DER GEBÜHRENVERORDNUNG
KANALBENÜTZUNGSGEBÜREN PRO JAHR
Bereitstellungsgebühr:
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Kleinwohnungen und Häuser bis 60 m2 netto € 110,76
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Wohnung, Haus und Betrieb über 60 m2 netto € 221,53
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Bereitstellung je Gewerbe netto € 221,53
Benützungsgebühr:
Je Einwohnergleicher (EGW): netto € 122,20
MÜLLGEBÜHREN pro Jahr
1. VARIABLE GEBÜHREN
RESTMÜLL Privathaushalte
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120 l Gefäß netto € 6,34 je Abfuhr (8 Mindestabfuhren)
-
240 l Gefäß netto € 12,69 je Abfuhr (8 Mindestabfuhren)
BIOABFALL Privathaushalte
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120 l Gefäß netto € 158,56 pro Jahr
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240 l Gefäß netto € 272,69 pro Jahr
2. GRUNDGEBÜHR Privathaushalte
Je Einwohnergleicher (EWG): netto € 21,56
3. GRUNDGEBÜHR BETRIEBE & EINRICHTUNGEN
Je Einwohnergleicher (EWG): netto € 21,56
Kategorie A; EGW 3: netto € 64,68
Mitarbeiter/Personen 1-2
Kategorie B; EGW 6: netto € 129,36
Mitarbeiter/Personen 3-6
Kategorie C; EGW 12: netto € 258,72
Mitarbeiter/Personen 7-20
Kategorie D; EGW 20: netto 431,20
Mitarbeiter/Personen über 20
RESTMÜLL
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120 l Gefäß netto € 6,34 je Abfuhr (8 Mindestabfuhren)
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240 l Gefäß netto € 12,69 je Abfuhr (8 Mindestabfuhren)
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1100 l Gefäß netto € 63,40 je Abfuhr (8 Mindestabfuhren)
BIOABFALL
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120 l Gefäß netto € 158,56
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240 l Gefäß netto € 272,69
HUNDEABGABE pro Jahr
Die Hundeabgabe wird einmal jährlich vorgeschrieben.
Stichtag ist der 15. April des Jahres
Pro Hund und Jahr wird eine Gebühr von € 60,00 vorgeschrieben.
Weitere Abgaben und rechtliche Bestimmungen finden Sie unter:
