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Gebührenübersicht

AUSZUG AUS DER GEBÜHRENVERORDNUNG - STAND 01.01.2024

KANALBENÜTZUNGSGEBÜHREN pro Jahr

AUSZUG AUS DER GEBÜHRENVERORDNUNG 
KANALBENÜTZUNGSGEBÜREN PRO JAHR

 

Bereitstellungsgebühr:
 

• Kleinwohnungen und Häuser bis 60 m2 brutto € 115,19

• Wohnung, Haus und Betrieb über 60 m2 brutto € 230,39

Benützungsgebühr:
 

Je Einwohnergleicher (EWG): brutto € 127,09

MÜLLGEBÜHREN pro Jahr

1. VARIABLE GEBÜHREN

RESTMÜLL Privathaushalte

•120 l Gefäß   brutto €   6,59 je Abfuhr (8 Mindestabfuhren)

•240 l Gefäß   brutto € 13,19 je Abfuhr (8 Mindestabfuhren)

BIOABFALL Privathaushalte

• 120 l Gefäß brutto € 164,89 pro Jahr

• 240 l Gefäß brutto € 283,85 pro Jahr

2. GRUNDGEBÜHR Privathaushalte

Je Einwohnergleicher (EWG): brutto € 22,42

3. GRUNDGEBÜHR BETRIEBE & EINRICHTUNGEN

Je Einwohnergleicher (EWG): netto € 20,38

Kategorie A; EGW 3:

Mitarbeiter/Personen 1-2

Kategorie B; EGW 6:

Mitarbeiter/Personen 3-6

Kategorie C; EGW 12:

Mitarbeiter/Personen 7-20

Kategorie D; EGW 20:

Mitarbeiter/Personen über 20

RESTMÜLL

•120 l Gefäß    netto €    5,99 je Abfuhr (8 Mindestabfuhren)

•240 l Gefäß    netto €  11,99 je Abfuhr (8 Mindestabfuhren)

•1100 l Gefäß  netto €  59,94 je Abfuhr (8 Mindestabfuhren)

BIOABFALL

120 l Gefäß netto € 149,90

240 l Gefäß netto € 257,80

HUNDEABGABE pro Jahr

Die Hundeabgabe wird einmal jährlich vorgeschrieben.

Stichtag ist der 15. April des Jahres

 

Pro Hund und Jahr wird eine Gebühr von € 60,00 vorgeschrieben.

Weitere Abgaben und rechtliche Bestimmungen finden Sie unter:

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