

Gebührenübersicht
AUSZUG AUS DER GEBÜHRENVERORDNUNG - STAND 01.01.2025
KANALBENÜTZUNGSGEBÜHREN pro Jahr
AUSZUG AUS DER GEBÜHRENVERORDNUNG
KANALBENÜTZUNGSGEBÜREN PRO JAHR
Bereitstellungsgebühr:
• Kleinwohnungen und Häuser bis 60 m2 netto € 106,50
• Wohnung, Haus und Betrieb über 60 m2 netto € 213,01
Benützungsgebühr:
Je Einwohnergleicher (EGW): netto € 117,50
MÜLLGEBÜHREN pro Jahr
1. VARIABLE GEBÜHREN
RESTMÜLL Privathaushalte
•120 l Gefäß netto € 6,10 je Abfuhr (8 Mindestabfuhren)
•240 l Gefäß netto € 12,20 je Abfuhr (8 Mindestabfuhren)
BIOABFALL Privathaushalte
• 120 l Gefäß netto € 152,46 pro Jahr
• 240 l Gefäß netto € 262,20 pro Jahr
2. GRUNDGEBÜHR Privathaushalte
Je Einwohnergleicher (EWG): netto € 20,73
3. GRUNDGEBÜHR BETRIEBE & EINRICHTUNGEN
Je Einwohnergleicher (EWG): netto € 20,73
Kategorie A; EGW 3:
Mitarbeiter/Personen 1-2
Kategorie B; EGW 6:
Mitarbeiter/Personen 3-6
Kategorie C; EGW 12:
Mitarbeiter/Personen 7-20
Kategorie D; EGW 20:
Mitarbeiter/Personen über 20
RESTMÜLL
•120 l Gefäß netto € 6,10 je Abfuhr (8 Mindestabfuhren)
•240 l Gefäß netto € 12,20 je Abfuhr (8 Mindestabfuhren)
•1100 l Gefäß netto € 60,96 je Abfuhr (8 Mindestabfuhren)
BIOABFALL
120 l Gefäß netto € 152,46
240 l Gefäß netto € 262,20
HUNDEABGABE pro Jahr
Die Hundeabgabe wird einmal jährlich vorgeschrieben.
Stichtag ist der 15. April des Jahres
Pro Hund und Jahr wird eine Gebühr von € 60,00 vorgeschrieben.
Weitere Abgaben und rechtliche Bestimmungen finden Sie unter: