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Förderungsübersicht der

Gemeinde Lang

FAMILIEN- UND JUGENDFÖRDERUNGEN 
Kanalgebühr: Kinder bis zum 15. Lebensjahr werden bei den Einwohnergleichwerten (EGW) zur Hälfte verrechnet.

Die Jugendförderung für eine abgeschlossene Ausbildung wird gefördert in der Höhe von € 70,-- (z.B.: Lehrabschlussprüfung oder Matura) und für besondere Leistungen wird für einen ausgezeichneten Erfolg dieser Betrag auf € 100,-- aufgestockt. Diese Förderung gilt bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und ist nur mittels Online-Formular unter "Jugendförderung" möglich.

BEIHILFEN SCHULVERANSTALTUNGEN

ab dem Schuljahr 2022/23 NEU:

Alle Kinder bis einschließlich 8. Schuljahr unterstützen wir bei Teilnahme an Schulveranstaltungen mit folgende Förderungen:

• Schulland- oder Wienwoche: € 40,-- statt € 30,--- (Auszahlung in Hengistgulden)

• Schulschikurse € 70,-- statt € 40,-- (Auszahlung in Hengistgulden)

SCHULSTART-FÖRDERUNG

Für Volksschulkinder in Lang werden alle Hefte, Stifte,... zu Schulbeginn bezahlt

Pro Schüler ca. € 50,00

TAXIGUTSCHEINE ab 1.1.2023

Zur sicheren Heimfahrt von Langer Jugendlichen zwischen 15 und 21 Jahren zu den Wochenenden und Feiertagen aus Gralla und Leibnitz.

Gutscheinwert: € 30,--

Selbstkostenbeitrag € 12,--

Gemeindeförderung: € 18,-- pro Gutschein

BABY-GUTSCHEINE

Jedes neugeborene Kind in  Lang bekommt eine Kindersicherheitsbox sowie Hengist-Gulden im Wert von

€ 40,00.

WINDELTONNE

Für Neugeborene in den ersten drei Lebensjahren sowie für Pflegebedürftige mit ärztlichem Attest wird die Windeltonne gratis zur Verfügung gestellt.

GEBURTSTAGSGUTSCHEINE

Ab dem 80. Geburtstag bekommen Langer:innen zum runden und halbrunden Geburtstag einen Hengist-Gulden-Gutschein im Wert von € 50,--.

 

MEHRPHASEN-FÜHRERSCHEIN

Die Fahrtrainings beim ÖAMTC Jöß für den Mehrphasenführerschein (B) werden mit € 50,-- gefördert. (Auszahlung in Hengistgulden)

MUSIKFÖRDERUNG

50 % Musikschulförderung je nach gültigem Tarifmodell der Musikschule Lang bis zum vollendeten 19. Lebensjahr und Hauptwohnsitz in Lang

50 % Förderung für musikalische Früherziehung

KURSE DER FEUERWEHRMITGLIEDER

Die fachliche Ausbildung der Feuerwehrmitglieder an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark wird je Kurstag mit einer Aufwandsentschädigung von

€ 30,--  gefördert.

BESAMUNGSZUSCHÜSSE AN LANDWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBE

Für folgende Tiere wird von der Gemeinde Lang ein Besamungszuschuss gewährt:

  • für Zuchtsauen (€ 8,70 pro Zuchtschwein)

  • für Rinder (€ 24,20 pro Rind)

  • für Zuchtschafe ( € 5,50 pro Schaf)

FÖRDERUNG der Tierkadaverentsorgung in der landwirtschaftlichen Urproduktion

Die Entsorgung von Tierkadavern in der landwirtschaftlichen Urproduktion (z.B.: Schweine, Kühe, Schafe, ...) werden mit 25 % der Gesamtkosten gefördert.

Photovoltaikförderung ab 1.1.2023

€ 60,-- pro kWp,

Höchstfördersumme € 300,--

Stromspeicherförderung

€ 100,-- pro kWh,

Höchstfördersumme € 500,--

Solarförderung

€ 40,-- pro m²

Höchstfördersumme € 500,--

Förderung von Wohnraumschaffung

10 % Rückzahlung der Bauabgabe nach Erteilung der Benützungsbewilligung bzw. Fertigstellungsanzeige.

FÖRDERUNGEN & DOWNLOADS

PHOTOVOLTAIKFÖRDERUNG

Gefördert wird die Errichtung von Photovoltaikanlagen und Energiespeicher für Photovoltaikanlagen auf Liegenschaften in der Gemeinde Lang, sofern diese nicht freistehend errichtet werden.

 

Die Förderhöhe richtet sich nach Leistung der Photovoltaikanlage und der Speicherkapazität des Energiespeichers.

 

Die Leistung einer Photovoltaikanlage wird nach kWp berechnet, gefördert werden € 60,00 pro kWp, Höchstfördersumme ist mit € 300,00 (entspricht maximal 5 kWp) festgelegt.

 

Nur in Ergänzung einer neuen oder bestehendene Photovoltaikanlage wird auch eine Förderung für Energiespeicher gewährt. Dieser berechnet sich nach Kilowattstunde (kWh), wobei hier € 100,00 pro kWh gefördert werden, Höchstfördersumme wird dabei mit € 500,00 (entspricht maximal 5 kWh) festgelegt.

 

Das Ansuchen um Förderung kann somit auch getrennt gestellt werden, z.B. nur für den Speicher als Nachrüstung zur bestehenden PVA - Anlage, oder nur für die Photovoltaikanlage ohne Speicher.

Die Auszahlung erfolgt in Hengist-Gulden.

FÖDERUNGSVORAUSSETZUNGEN

 

Voraussetzung für die Förderung ist eine rechtskräftige Benützungsbewilligung für das mit der jeweiligen Anlage versehene Gebäude oder das Gebäude ist ein rechtmäßiger Bestand. Sollte keine Benützungsbewilligung vorhanden sein, muss diese innerhalb von 3 Jahren nachgereicht werden, ansonsten verfällt die Förderung. Weiters wird pro Liegenschaft – gleichgültig ob Privat-, Gewerbe- oder landwirtschaftliche Liegenschaft mit eigener Hausnummer nur eine Photovoltaikförderung oder ein Energiespeicherförderung gewährt.

FOLGENDE UNTERLAGEN SIND VORZULEGEN:

  • Ausgefüllter Förderantrag

  • Rechnung der Anlage

  • Fotos der gesamten Anlage

Förderansuchen sind unter Umwelt-Förderungen herunterzuladen:

FÖRDERANSUCHEN PHOTOVOLTAIK

FÖRDERANSUCHEN PHOTOVOLTAIK UND ENERGIESPEICHER

ANTRAGSFORMULAR ERRICHTUNG NACHTRÄGLICHER ENERGIESPEICHER

SOLARFÖRDERUNG

Die Fördersumme einer Solaranlage wird nach m2 berechnet, gefördert wird € 40,00 pro m2, Höchstfördersumme € 500,00. Vorraussetzung für die Förderung ist eine rechtskräftige Benützungsbewilligung für das mit der jeweiligen Anlage versehene Gebäude oder das Gebäude ist ein rechtmäßiger Bestand.  (Auszahlung in Hengistgulden)

FÖRDERUNG HOLZHEIZUNGEN

Photovotaikförderung

FÖRDERUNG ZUR WOHNRAUMSCHAFFUNG

10 % Rückzahlung der Bauabgabe als Förderungen für Wohnraumschaffung nach Erteilung der Benützungsbewilligung.

Für die Ausbezahlung der Förderung muss nach Erteilung der Benützungsbewilligung bzw. Fertigstellungsanzeige ein formloses Ansuchen bei der Gemeinde Lang gestellt werden.

FÖRDERUNGEN & DOWNLOADS

Wirtschaftsförderngen

ANSUCHEN UM JUGENDFÖRDERUNG

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Die Jugend ist unsere Zukunft!

Der Gemeinde ist es wichtig, die heranwachsende Generation früh genug für die Gemeinschaft zu begeistern. Wichtig ist auch eine fundierte  Ausbildung, denn nur eine ausgebildete Jugend  hat das starke Fundament um unsere Zukunft zu bauen.

Aus diesem Grund hat der Gemeinderat einstimmig ein neues Modell der Jugendförderung erarbeitet und beschlossen. 

Ab dem Jahr 2023 gibt es für eine abgeschlossene Ausbildung ( z.B.: Lehrabschluss-prüfung oder Matura) € 70,-- Jugendförderung. Als Anerkennung für besondere Leistungen wird für einen ausgezeichneten Erfolg dieser Betrag auf € 100,-- aufgestockt. Wir wünschen unseren Jugendlichen weiterhin viel Erfolg auf ihrem Bildungsweg!

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WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGEN

FÜR LEHRLINGSAUSBILDUNG

Betriebe welche in der Gemeinde Lang ansässig sind und Lehrlinge ausbilden, bekommen pro Jahr und Lehrling eine Förderung in Höhe von €   150,-- auf Antrag gewährt. (Auszahlung in Hengistgulden)

Diese Förderung ist nur mehr bis Ende 2022 gültig und Anträge können nur mehr für das  Jahr 2022 gestellt werden.

Um die Förderung ist jeweils bis Ende Juni für das Vorjahr für alle Lehrlinge anzusuchen. Die Lehrverhältnisse, die in der zweiten Jahreshälte begonnen werden, wird die Hälfte der Förderung gewährt.

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