

Förderungsübersicht der Gemeinde Lang
FAMILIEN- UND JUGENDFÖRDERUNGEN
Kanalgebühr: Kinder bis zum 15. Lebensjahr werden bei den Einwohnergleichwerten (EGW) zur Hälfte verrechnet.
Die Jugendförderung für eine abgeschlossene Ausbildung wird gefördert in der Höhe von € 70,00 (z.B.: Lehrabschlussprüfung oder Matura) und für besondere Leistungen wird für einen ausgezeichneten Erfolg dieser Betrag auf € 100,00 aufgestockt. Diese Förderung ist eine einmalige Auszahlung und gilt bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und ist nur mittels Online-Formular unter "Jugendförderung" innerhalb einer sechsmonatigen Frist möglich.
BEIHILFEN SCHULVERANSTALTUNGEN
Alle Kinder bis einschließlich 8. Schuljahr unterstützen wir bei Teilnahme an Schulveranstaltungen mit folgende Förderungen:
• Schulland- oder Wienwoche: € 40,00 (Auszahlung in Hengistgulden)
• Schulschikurse € 70,00 Auszahlung in Hengistgulden)
SCHULSTART-FÖRDERUNG
Für Volksschulkinder in Lang werden alle Hefte, Stifte,... zu Schulbeginn bezahlt
pro Schüler ca. € 50,00
TAXIGUTSCHEINE ab 1.1.2023
Zur sicheren Heimfahrt von Langer Jugendlichen zwischen 15 und 21 Jahren zu den Wochenenden und Feiertagen aus Gralla und Leibnitz.
Gutscheinwert: € 30,00
Selbstkostenbeitrag € 12,00
Gemeindeförderung: € 18,00 pro Gutschein
BABY-GUTSCHEINE
Jedes neugeborene Kind in Lang bekommt
Hengist-Gulden im Wert von € 40,00.
WINDELTONNE
Für Neugeborene in den ersten drei Lebensjahren sowie für Pflegebedürftige mit ärztlichem Attest wird die Windeltonne gratis zur Verfügung gestellt.
GEBURTSTAGSGUTSCHEINE
Ab dem 80. Geburtstag bekommen Langer:innen zum runden und halbrunden Geburtstag einen Hengist-Gulden-Gutschein im Wert von € 50,00.
MEHRPHASEN-FÜHRERSCHEIN
Die Fahrtrainings beim ÖAMTC Jöß für den Mehrphasenführerschein (B) werden mit € 50,00 gefördert. (Auszahlung in Hengistgulden)
MUSIKFÖRDERUNG
50 % Musikschulförderung je nach gültigem Tarifmodell der Musikschule Lang bis zum vollendeten 19. Lebensjahr und Hauptwohnsitz in Lang
50 % Förderung für musikalische Früherziehung
bei auswärtigen Schulen, Übernahme der Gemeindekosten lt Tarifmodell der Schule (keine Übernahme der Sachkosten)
KURSE DER FEUERWEHRMITGLIEDER
Die fachliche Ausbildung der Feuerwehrmitglieder an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark wird je Kurstag mit einer Aufwandsentschädigung von
€ 30,00 gefördert.
BESAMUNGSZUSCHÜSSE AN LANDWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBE
Für folgende Tiere wird von der Gemeinde Lang ein Besamungszuschuss gewährt:
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für Zuchtsauen (€ 8,70 pro Zuchtschwein)
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für Rinder (€ 24,20 pro Rind)
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für Zuchtschafe ( € 5,50 pro Schaf)
FÖRDERUNG der Tierkadaverentsorgung in der landwirtschaftlichen Urproduktion
Die Entsorgung von Tierkadavern in der landwirtschaftlichen Urproduktion (z.B.: Schweine, Kühe, Schafe, ...) werden mit 25 % der Gesamtkosten gefördert.
Photovoltaikförderung Antragstellung bis 30.11.2025
€ 60,00 pro kWp,
Höchstfördersumme € 300,00
Stromspeicherförderung ab 01.01.2026
€ 60,00 pro kWh,
Höchstfördersumme € 500,00
Solarförderung bis 30.11.2025
€ 40,00 pro m²
Höchstfördersumme € 500,00

FÖRDERUNGEN & DOWNLOADS
PHOTOVOLTAIKFÖRDERUNG
Der Gemeinderat der Gemeinde Lang beschließt:
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Die Einstellung der Photovoltaikförderung (inkl. Stromspeicheranlage) mit Wirksamkeit zum 30. November 2025.
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Förderanträge, die bis zu diesem Datum vollständig bei der Gemeinde eingebracht werden, sind nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel möglichst bis 31. Dezember 2025 abzuarbeiten.
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Bei bis zum Stichtag eingebrachten, jedoch unvollständigen Förderanträgen wird eine Nachfrist zur Vorlage der fehlenden Unterlagen bis 30. Juni 2026 gewährt.
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Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist gilt der Förderantrag als zurückgezogen.
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Schaffung einer Stromspeicheranlagenförderung ab 01.01.2026:
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Stromspeicheranlagen werden mit € 60,– pro kWh bis zu einem Maximalbetrag von € 300,00 gefördert.
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Voraussetzung für die Förderung ist eine rechtskräftige Benützungsbewilligung für das mit der jeweiligen Anlage versehene Gebäude oder die rechtmäßige Bestandsfähigkeit des Gebäudes.
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Sollte keine Benützungsbewilligung vorhanden sein, muss diese innerhalb von einem Jahr nachgereicht werden. Andernfalls verfällt die Förderung und der Förderantrag gilt als zurückgezogen.
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Pro Liegenschaft – unabhängig davon, ob es sich um eine Privat-, Gewerbe- oder landwirtschaftliche Liegenschaft mit eigener Hausnummer handelt – wird nur eine Stromspeicheranlagenförderung gewährt.
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Förderbar sind Anlagen bis maximal ein Jahr nach Rechnungslegung (Schlussrechnung).
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Auf der Rechnung sind verpflichtend Arbeitsstunden und Materialkosten in einem nachvollziehbaren Verhältnis gesondert anzuführen.
FOLGENDE UNTERLAGEN SIND VORZULEGEN:
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Ausgefüllter Förderantrag
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Rechnungen der Anlage
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Fotos der gesamten Anlage
Förderansuchen sind unter Umwelt-Förderungen herunterzuladen:
FÖRDERANSUCHEN zum DOWNLOAD

ANSUCHEN UM JUGENDFÖRDERUNG
Die Jugend ist unsere Zukunft!
Der Gemeinde ist es wichtig, die heranwachsende Generation früh genug für die Gemeinschaft zu begeistern. Wichtig ist auch eine fundierte Ausbildung, denn nur eine ausgebildete Jugend hat das starke Fundament um unsere Zukunft zu bauen.
Aus diesem Grund hat der Gemeinderat einstimmig ein neues Modell der Jugendförderung erarbeitet und beschlossen.
Ab dem Jahr 2023 gibt es für eine abgeschlossene Ausbildung € 70,00 Jugendförderung. Als Anerkennung für besondere Leistungen wird für einen ausgezeichneten Erfolg dieser Betrag auf € 100,00 aufgestockt.
Voraussetzungen:
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Nur die einmalige Auszahlung der Förderung
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Förderung bis zum 21. Geburtstag
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Die Konkretisierung der Fachhochschulen wie folgt:
AHS, BHS, BMS, Fachhochschulen, Lehrabschluss (laut Lehrberufsliste),
Kolleg (2 Jahre und zuvor Matura), Meisterabschluss, Bachelor
Ausgeschlossen: Unternehmerprüfung, Finanzbuchhalter oder gleichwertige
Ausbildung
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Die 6 monatige Frist der Antragstellung ab Zeugnis/Prüfung der Förderung
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Zum Zeitpunkt der positiv abgeschlossenen Prüfung muss der Hauptwohnsitz in der Gemeinde Lang gelegen sein.
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Die Einreichung der Antragsstellung erfolgt ausschließlich über die Homepage
Es wird darauf hingewiesen, dass nach Verfügbarkeit der Budgetmitteln diese Förderung ausbezahlt wird.
Wir wünschen unseren Jugendlichen weiterhin viel Erfolg auf ihrem Bildungsweg!


FÖRDERUNGEN & DOWNLOADS
VEREINSFÖRDERUNG 2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Lang beschließt in seiner Sitzung vom 02.09.2025:
Aufgrund der finanziell angespannten Lage im Gemeindehaushalt wird die Vereinsförderung für das Jahr 2026 ausgesetzt. Sollte die Budgetsituation im Jahr 2027 weiterhin angespannt sein, ist über eine Verlängerung der Aussetzung zu entscheiden.