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Wohnsitzanmeldung

SO FUNKTIONIERT'S

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Anmeldung: Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von drei Tagen anmelden. "Meldezettel"

Anmeldung: Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von drei Tagen anmelden. Meldezettel

 

Zum Beispiel:

  • Beim erstmaligen Bezug einer Unterkunft in Lang

  • Nach einem Umzug innerhalb von Lang (es wird ein neuer Hauptwohnsitz begründet)

  • Nach der Begründung eines weiteren Wohnsitzes (Neben- oder Zweitwohnsitz) in Lang

 

Wird ein neuer Hauptwohnsitz angemeldet, kann der alte Hauptwohnsitz von der Meldeservicestelle gleich mit abgemeldet oder in einen weiteren Wohnsitz (Neben- oder Zweitwohnsitz) umgemeldet werden.

 

Abmeldung:

Die Abmeldung einer Unterkunft ist erforderlich, wenn ein Wohnsitz aufgegeben wird und sich die meldepflichtige Person nicht mehr anmeldet, z. B. Abmelden eines weiteren Wohnsitzes, bei Übersiedlung ins Ausland. 

Bei einer gleichzeitigen Anmeldung eines neuen Wohnsitzes in Österreich, wird der "alte" Hauptwohnsitz von der für die Anmeldung zuständigen Meldebehörde abgemeldet oder auf Wunsch die Wohnsitzqualität geändert (Ummeldung).

NOTWENDIGE UNTERLAGEN UND FORMULAR

Anmeldung:

Meldezettelformular vollständig ausgefüllt und von den UnterkunftgeberInnen und UnterkunftnehmerInnen unterschrieben mitbringen

 

Abmeldung:

Meldezettelformular ohne Unterschrift der UnterkunftgeberInnen 

 

An- und Abmeldung:

  • Urkunden und Personaldokumente, aus denen hervorgehen:

  • Identitätsdaten des (der) Meldepflichtige(n): Vor- und Familien- bzw. Nachnamen, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht und Staatsbürgerschaft (z. B.: Führerschein und Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass und Geburtsurkunde)

  • Etwaige akademische Grade (z.B. Verleihungsurkunde)

  • Eventuell rechtskräftiger Obsorgebeschluss

  • Eventuell rechtskräftiger Beschluss über die Sachwalterschaft

 

Bei ausländischen MitbürgerInnen ist grundsätzlich ein zur Einreise in Österreich berechtigendes Reisedokument (z.B. Reisepass oder die Asylkarte) erforderlich

 

Ummeldung:

  • Soll Ihr bisheriger Hauptwohnsitz als weiterer Wohnsitz (Neben- oder Zweitwohnsitz) umgemeldet werden (oder umgekehrt):

  • Ein weiterer aktueller Meldezettel, vollständig ausgefüllt und von den UnterkunftgeberInnen und UnterkunftnehmerInnen unterschrieben mitbringen

  • Der "alte" Meldezettel der ursprünglichen Anmeldung an dieser Adresse ist nicht ausreichend.

FRISTEN UND TERMINE

Anmeldung:

Innerhalb von drei Tagen nach der tatsächlichen Unterkunftnahme (nicht nach Abschluss eines Mietvertrages) 

Bei Neugeborenen: bis zu drei Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation

 

Abmeldung:

binnen drei Tage vor Aufgabe der Unterkunft und bis spätestens drei Tage nach Aufgabe der Unterkunft

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VERFAHRENSABLAUF

Anmeldung:  

Für jede Person im Haushalt muss ein eigenes Antragsformular (Meldezettelformular) ausgefüllt werden.

  • Verantwortlich für die Anmeldung sind die UnterkunftnehmerInnen. 

  • Minderjährige müssen von den Pflege- oder Erziehungsberechtigten angemeldet werden

  • Besachwaltete Menschen müssen von den UnterkunftgeberInnen bzw. SachwalterInnen angemeldet werden.

  • Nichtösterreichische StaatsbürgerInnen: Die Bestimmungen des Aufenthaltsrechts müssen beachtet werden.

 

Abmeldung:

Für jede abzumeldende Person muss ein eigenes Meldezettelformular ausgefüllt werden. Für die Abmeldung sind alte Meldezettel und Meldebestätigungen nicht erforderlich.

 

  • Verantwortlich für die Abmeldung sind die UnterkunftnehmerInnen.

  • Minderjährige müssen von den Pflege- oder Erziehungsberechtigten abgemeldet werden.

  • Besachwaltete Menschen müssen von den UnterkunftgeberInnen bzw. SachwalterInnen abgemeldet werden.

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