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Örtlicher Entwicklungsplan 5.0

Örtlichen Entwicklungsplan LANG OEK 502 Beschluss

2019-01-15 zum Downloaden:

Bildschirmfoto 2019-02-13 um 19.44.16.pn

Örtlichen Entwicklungsplan 5.0 zum Downloaden:

Fachmappe ÖEK - Endbeschluss

Fachmappe Örtliches Entwicklungskonzept mit Endbeschluss zum downloaden:

ÖEK Änderung 5.1​

Räumliches Leitbild Jöss-Gewerbegebiet

Von Seiten der Gemeinde Lang bestehen seit mehreren Flächenwidmungsplanrevisionen die Absichten, östlich der L602 – im Norden beginnend von der L630 bis zum Bereich gegenüber dem Schloß Eybesfeld – eine zum Teil durchmischte, gewerbliche Entwicklung zu realisieren.

 

Von Seiten des Grundeigentümers des Gesamtareals – Hrn. Bertran Conrad-Eybesfeld - wurden mehrere, intensive und von der Gemeinde unterstützte Bemühungen gestartet, die Flächen einer Realisierung zuzuführen, eine Umsetzung scheiterte aber zum Teil an den fehlenden Rahmenbedingungen.

 

Eine Ursache, warum die Flächen bislang keiner Realisierung zugeführt werden konnten, war die Größe des Areals. Aus diesem Grund startete der Grundeigentümer, gemeinsam mit der Gemeinde eine Initiative, für das Gesamtareal einen übergeordneten „Masterplan“ zu erstellen, welcher die wesentlichsten Zielsetzungen für die Nutzung und abschnittsweise Entwicklung definiert und der auch die Basis für die weiteren Raumordnungsverfahren (Bebauungsplan) darstellt. Die Realisierung des Projektes erfolgte in enger Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen und mit Fördermitteln des Landes Steiermark (LR Buchmann, BBL-Südweststeiermark, Regionalplanung).

 

Vorprojekt für die Ausarbeitung des Masterplanes war ein international besetztes Gutachterverfahren für die Ausarbeitung von Gestaltungs- und Strukturkonzepten, die Zusammenstellung der Grundlagen mit den Festlegungen der örtlichen und der überörtlichen Raumplanung (welche Nutzungen sind auf Basis geltenden Rechtslage zulässig) erfolgte durch den örtlichen Raumplaner krasser+krasser ZT-KG. Die Projektsbeurteilung, und Siegerermittlung wurde von einer hoch qualifizierten Fach- und Sachjury vorgenommen, das niederländische Büro West 8 wurde dabei als Sieger gekührt und in der Folge mit der Ausarbeitung des Masterplanes beauftragt.

 

Von Seiten der Gemeinde Lang wurde am 25/02/2014 ein Grundsatzbeschluss zur Realisierung des Areals im Sinne des Masterplanes gefasst. Rein rechtlich gesehen, stellt dieser Beschluss aus Sicht der Aufsichtsbehörde aber noch keine ausreichende Bindung dar. Aus diesem Grund wurde die Vorgangsweise gewählt, dass der Masterplan in ein "Räumliches Leitbild" (StROG 2010, §22)7), als Teil des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 5.0 der Gemeinde Lang gefasst wird.

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