top of page
GemeindeLang_WebKonzept_Wappen.jpg

Amtstafel

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Hier finden Sie amtliche Kundmachungen rund um die Gemeinde Lang. 

 2023

Kundmachung Beschluss Rechnungsabschluss 2022

Öffentliche Bekanntmachung der BH Leibnitz - Rössler GmbH

Verordnung der BH Leibnitz über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in  Zeiten besonderer Brandgefahr

Öffentliche Bekanntmachung der BH Leibnitz - Dr. VET Immobilien GmbH

Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen:

. Untersuchungsausschüsse live übertragen

. Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung

. Asylstraftäter sofort abschieben

. Verbot für Kinder-Instragram

. Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung!

. Rettung unserer Sparbücher

Öffentliche Bekanntmachung der BH Leibnitz - Josef u. Wolfgang Rössler GmbH

Kundmachung BMK - Flughafen Graz, Änderung Zivilflugplatz-Bewilligung

Hundekundenachweis Termine bei der BH Leibnitz 3-4/2023

Öffentliche Sammlung vom 15.2. bis 30.4.2023 - Gehörlosensportverein Kultur- und Jugendzentrum Graz

Bekanntmachung - Fundsache - Brille

Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für das Volksbegehren

NEHAMMER MUSS WEG

Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren

. Lieferkettengesetz Volksbegehren

. Beibehaltung Sommerzeit

. Unabhängige JUSTIZ sichern

. GIS Gebühren NEIN

. BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!

Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren "Neutraltität Österreichs JA" und "anti-gendern-Volksbegehren"

Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für das Volksbegehren "ECHTE Demokratie"

Bauverhandlungen

GemeindeLang_WebKonzept_Wappen.jpg

dauerhafte Kundmachung von Bauverhandlungen im Internet gemäß § 42 Abs 1a AVG

AMTSSIGNATUR

GemeindeLang_Icon_pfeilunten.png
GemeindeLang_Icon_pfeiloben.png

Kundmachung Amtssignatur & Rechtsmitteleinbringung

Amtssignatur

Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Lang auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

 

Merkmale der Amtssignatur:

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gob-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG), dem Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG) und die Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG).

 

Genauere Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: http://www.digitales.oesterreich.gv.at/site/cob__20071/5567/Default.aspx

 

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Lang gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.

Elektronische Signaturprüfung

http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

 

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:

http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

 

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Lang:

Tel. (03182/7108-14) oder E-Mail: gde@lang.gv.at

Hinweis zur Rechtsmitteleinbringung:

 

Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden:

 

Persönlich/postalisch: Gemeinde Lang, 8403 Lang Nr. 6

Per E-Mail: gde@lang.gv.at

http://gde@lang.gv.at

Per Fax: 03182/7108-4

bottom of page