

Amtstafel
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Hier finden Sie amtliche Kundmachungen rund um die Gemeinde Lang.
Kundmachung Voranschlag 2026
Kundmachung über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl - Landwirtschaftskammerwahl 25.01.2026
Kundmachung Mitglieder der Wahlbehörde und Vertrauenspersonen zur Landwirtschaftskammerwahl am 25.01.2026
Ausschreibung der Wahlen 2026 in die Landeskammer und in die Bezirkskammern für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark
Heizkostenzuschuss des Landes 2025/2026
Nutzen Sie auch die Möglichkeit zur kostenlosen Energieberatung des Landes Steiermark.
Serviceline: 0316 877 3955
Kundmachung Verordnung der BH Leibnitz über die Ermächtigung des Bürgermeisters der Gemeinde Lang in Passangelegenheiten - Gültig ab 01.10.2025
Bauverhandlungen und Kundmachungen zur straßenrechtlichen Verhandlung
AMTSSIGNATUR
Kundmachung Amtssignatur & Rechtsmitteleinbringung
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Amtssignatur
Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Lang auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Merkmale der Amtssignatur:
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gob-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG), dem Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG) und die Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG).
Genauere Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: http://www.digitales.oesterreich.gv.at/site/cob__20071/5567/Default.aspx
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Lang gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.
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Elektronische Signaturprüfung
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:
https://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Lang:
Tel. +43 3182 7108-17 oder Mail: gde@lang.gv.at
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Hinweis zur Rechtsmitteleinbringung:
Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden:
Persönlich/postalisch: Gemeinde Lang, 8403 Lang Nr. 6
Per E-Mail: gde@lang.gv.at
Per Fax: 03182/7108-4

