

Amtstafel
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Hier finden Sie amtliche Kundmachungen rund um die Gemeinde Lang.
Verordnung straßenpolizeiliche Maßnahmen - Feuerwehrfest 2026
von 07. August, 8:00 Uhr bis 10. August 2026, 17:00 Uhr
Auflage des Entwurfes des 6. Flächenwidmungsplanes (FWP)
Auflage des Entwurfes des 6. Örtlichen Entwicklungskonzeptes (ÖEK)
Termin Hundekundenachweis Bezirkshauptmannschaft Leibnitz, Samstag 05.09.2026, 8.00-12.00 Uhr
Weinbau - Warnmeldung ARZ Nr. 03/2026 - Amerikanische Rebzikade
Jagdpachtauszahlung Gemeinde Hengsberg
Straßenpolizeiliche Bewilligung - Straßensperre vom 15.06. bis 15.04.2027 des Schulweges bis zum ostseitigen Beginn des Spielplatzes
Öffentliche Auflage des Entwurfes des FWP Revision. 6.00 der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal
Öffentliche Auflage des Entwurfes des ÖEK NR. 6.00 der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal
2. Auflage des Entwurfes des ÖEK, Periode 6.0, inkl. SKE, RLB, UEP und Flächenwidmungsplanes, Periode 6.0, Gemeinde Tillmitsch, Raumordnungsbehörde
Auszahlung Jagdpachtschilling - Marktgemeinde Wildon
Bauverhandlungen und Kundmachungen zur straßenrechtlichen Verhandlung
AMTSSIGNATUR
Kundmachung Amtssignatur & Rechtsmitteleinbringung
Amtssignatur
Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Lang auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Merkmale der Amtssignatur:
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gob-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG), dem Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG) und die Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG).
Genauere Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: http://www.digitales.oesterreich.gv.at/site/cob__20071/5567/Default.aspx
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Lang gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.
Elektronische Signaturprüfung
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:
https://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Lang:
Tel. +43 3182 7108-17 oder Mail: gde@lang.gv.at
Hinweis zur Rechtsmitteleinbringung:
Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden:
Persönlich/postalisch: Gemeinde Lang, 8403 Lang Nr. 6
Per E-Mail: gde@lang.gv.at
Per Fax: 03182/7108-4

