

Amtstafel
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Hier finden Sie amtliche Kundmachungen rund um die Gemeinde Lang.
Verordnung Fahrverbot am 01.05.2026 von 9:00 bis 15:00 Uhr, Gemeindestraße Schönbergstraße
Sammlungsbewilligung - Haussammlung Gehörlosenverband Steiermark 01. Mai 2026 bis 31. Juli 2026
Kundmachung Aufteilungsentwurf gem. § 21 des Steierm. Jagdgesetzes 1986
Verordnung - Seismische Untersuchungen GeoTherm - Straßenarbeiten verlängert bis 30.04.2026
Schneebruch 2026 - Informationsschreiben
Der Schneebruch vom Freitag, dem 20.02.2026, hat in den Wäldern des Bezirkes Leibnitz regional zu beträchtlichen Schäden geführt und stellt viele Waldbesitzer vor nicht alltägliche Herausforderungen in der Waldbewirtschaftung. Das Forstfachreferat der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz versucht die dringendsten Fragen zu beantworten.
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Wer beurteilt den Schaden in meinem Wald und sagt mir, was am besten zu tun ist?
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Welche Maßnahmen sind am dringendsten?
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Was muss ich im Wald mit der Fichte zur Verminderung von Folgeschäden machen?
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Gibt es eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds?
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Bekomme ich für eine Aufforstung meiner Schadfläche eine Förderung?
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Ansprechpartner
Alle Informationen finden Sie als Download und in der Gemeinde-App!
In den Katastralgemeinden Stangersdorf, Langaberg und Göttling wird ab 10.03.2026 eine Überprüfung der Ergebnisse der Bodenschätzungen gem. § 2 Abs. 2 und 3 Bodenschätzungsgesetz 1970 (BGBl. Nr. 233/1970) idgF, durchgeführt. Dabei wird die nachhaltige Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlich genutzten Bodenflächen an Ort und Stelle auf Grund der natürlichen Ertragsbedingungen (Boden, Klima, Gelände, etc.) festgestellt.
Achtung vor am Boden liegenden Stromleitungen
Termine Hundekundenachweis April und Mai 2026
Kathodenschutzmessung Gasleitung SOL im März 2026
Sammlungsbewilligung - Haussammlung Gehörlosensportverein Kultur- und Jugendzentrum 01.02.-30.04.2026
Information seismische Messungen OMV GeoTherm Graz
Kundmachung Verordnung der BH Leibnitz über die Ermächtigung des Bürgermeisters der Gemeinde Lang in Passangelegenheiten - Gültig ab 01.10.2025
Bauverhandlungen und Kundmachungen zur straßenrechtlichen Verhandlung
AMTSSIGNATUR
Kundmachung Amtssignatur & Rechtsmitteleinbringung
Amtssignatur
Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Lang auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Merkmale der Amtssignatur:
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gob-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG), dem Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG) und die Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG).
Genauere Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: http://www.digitales.oesterreich.gv.at/site/cob__20071/5567/Default.aspx
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Lang gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.
Elektronische Signaturprüfung
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:
https://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Lang:
Tel. +43 3182 7108-17 oder Mail: gde@lang.gv.at
Hinweis zur Rechtsmitteleinbringung:
Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden:
Persönlich/postalisch: Gemeinde Lang, 8403 Lang Nr. 6
Per E-Mail: gde@lang.gv.at
Per Fax: 03182/7108-4

