

Amtstafel
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Hier finden Sie amtliche Kundmachungen rund um die Gemeinde Lang.
Rechnungsabschluss 2024
Kundmachung Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2024
Gemeinderatswahlen 23. März 2025
Kundmachung Mitglieder der Wahlbehörde und Vertrauensperson Sprengelwahlbehörde 1 - LANG
Gemeinderatswahlen 23. März 2025
Kundmachung Mitglieder der Wahlbehörde und Vertrauensperson Sprengelwahlbehörde 2 - SCHIRKA
​Öffentliche Bekanntmachung Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse gem. §2 Bodenschätzungsgesetz 1970
Übernahme Öffentliche Verkehrsfläche bzw. Öffentliche Straße
Wahlkundmachung - Gemeindewahlvorschläge
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren Montag, 31. März bis (einschließlich) Montag, 07. April 2025
Haussammlung Gehörlosensportverein Kultur- und Jugendzentrum 15. Februar bis 30. April 2025
Kundmachung über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde
Kundmachung über die Einrichtung einer besonderen Wahlbehörde ("fliegende Wahlkommission")
Kundmachung Termine Hundekundenachweis 2025
Wahlkundmachung Ausschreibung der Wahl in den Gemeinderat der Gemeinde Lang
Bauverhandlungen und Kundmachungen zur straßenrechtlichen Verhandlung

AMTSSIGNATUR

Kundmachung Amtssignatur & Rechtsmitteleinbringung
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Amtssignatur
Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Lang auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Merkmale der Amtssignatur:
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gob-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG), dem Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG) und die Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG).
Genauere Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: http://www.digitales.oesterreich.gv.at/site/cob__20071/5567/Default.aspx
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Lang gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.
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Elektronische Signaturprüfung
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:
https://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Lang:
Tel. +43 3182 7108-14 oder E-Mail: gde@lang.gv.at
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Hinweis zur Rechtsmitteleinbringung:
Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden:
Persönlich/postalisch: Gemeinde Lang, 8403 Lang Nr. 6
Per E-Mail: gde@lang.gv.at
Per Fax: 03182/7108-4