

Amtstafel
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Hier finden Sie amtliche Kundmachungen rund um die Gemeinde Lang.
Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade 18.06.2025
Einladung zur 2. Gemeinderatssitzung am 25.06.2025
Auszahlung Jagdpacht 2025/2026
Einleitung des Verfahrens für die Revision des Örtlichen Entwicklungskonzeptes sowie des Flächenwidmungsplanes aufgrund von geänderten bau- und raumordnungsgesetzlichen Bestimmungen - Erhebung der Geruchsemissionen aus Stallgebäuden / Tierhaltungsbetrieben
Hundekundenachweis, 3. Aussendung Termine 2025
Kundmachung Haussammlung 2025 - Gehörlosenverband Steiermark
Wahlkundmachung Gemeinderatswahl 23.03.2025 - Ergebnis der Wahl des Gemeindevorstandes
Bauverhandlungen und Kundmachungen zur straßenrechtlichen Verhandlung

AMTSSIGNATUR

Kundmachung Amtssignatur & Rechtsmitteleinbringung
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Amtssignatur
Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Lang auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Merkmale der Amtssignatur:
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gob-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG), dem Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG) und die Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG).
Genauere Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: http://www.digitales.oesterreich.gv.at/site/cob__20071/5567/Default.aspx
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Lang gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.
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Elektronische Signaturprüfung
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:
https://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Lang:
Tel. +43 3182 7108-14 oder E-Mail: gde@lang.gv.at
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Hinweis zur Rechtsmitteleinbringung:
Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden:
Persönlich/postalisch: Gemeinde Lang, 8403 Lang Nr. 6
Per E-Mail: gde@lang.gv.at
Per Fax: 03182/7108-4