top of page
GemeindeLang_WebKonzept_Wappen.jpg

Amtstafel

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Hier finden Sie amtliche Kundmachungen rund um die Gemeinde Lang. 

Auflage Rechnungsabschluss 2025

Schneebruch 2026 - Informationsschreiben

​

Der Schneebruch vom Freitag, dem 20.02.2026, hat in den Wäldern des Bezirkes Leibnitz regional zu beträchtlichen Schäden geführt und stellt viele Waldbesitzer vor nicht alltägliche Herausforderungen in der Waldbewirtschaftung. Das Forstfachreferat der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz versucht die dringendsten Fragen zu beantworten.
 

  • Wer beurteilt den Schaden in meinem Wald und sagt mir, was am besten zu tun ist?

  • Welche Maßnahmen sind am dringendsten?

  • Was muss ich im Wald mit der Fichte zur Verminderung von Folgeschäden machen?

  • Gibt es eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds?

  • Bekomme ich für eine Aufforstung meiner Schadfläche eine Förderung?

  • Ansprechpartner

 

Alle Informationen finden Sie als Download und in der Gemeinde-App!

​

​

In den Katastralgemeinden Stangersdorf, Langaberg und Göttling wird ab 10.03.2026 eine Überprüfung der Ergebnisse der Bodenschätzungen gem. § 2 Abs. 2 und 3 Bodenschätzungsgesetz 1970 (BGBl. Nr. 233/1970) idgF, durchgeführt. Dabei wird die nachhaltige Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlich genutzten Bodenflächen an Ort und Stelle auf Grund der natürlichen Ertragsbedingungen (Boden, Klima, Gelände, etc.) festgestellt. 

Ausnahme vom Wochenendfahrverbot

Mit Bescheid vom 25.02.2026 der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz wurde für den 14.03.2026 von 15.00 - 22.00 Uhr auf der L 602 von StrKm 7,772 bis 10,030 die Ausnahme vom Wochenendfahrverbot genehmigt.

Achtung vor am Boden liegenden Stromleitungen

Termine Hundekundenachweis April und Mai 2026

Kathodenschutzmessung Gasleitung SOL im März 2026

Verordnung - Seismische Untersuchungen GeoTherm - Straßenarbeiten 09.02.2026 - 31.03.2026

Kundmachung Marktgemeinde Wildon - Änderung FWP 0.27 KG Weitendorf, Ortsteil Lichendorf

Kundmachung Marktgemeinde Wildon - Änderung ÖEK 0.06, KG Weitendorf, Ortsteil Lichendorf

Sammlungsbewilligung - Haussammlung Gehörlosensportverein Kultur- und Jugendzentrum 01.02.-30.04.2026

Information seismische Messungen OMV GeoTherm Graz

Kundmachung Verordnung der BH Leibnitz über die Ermächtigung des Bürgermeisters der Gemeinde Lang in Passangelegenheiten - Gültig ab 01.10.2025

Bauverhandlungen und Kundmachungen zur straßenrechtlichen Verhandlung

_edited.png

dauerhafte Kundmachung von Bauverhandlungen im Internet gemäß § 42 Abs 1a AVG

GemeindeLang_Icon_pfeilunten.png

AMTSSIGNATUR

GemeindeLang_Icon_pfeiloben.png

Kundmachung Amtssignatur & Rechtsmitteleinbringung

​​

Amtssignatur

Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Lang auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

 

Merkmale der Amtssignatur:

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gob-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG), dem Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG) und die Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG).

 

Genauere Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: http://www.digitales.oesterreich.gv.at/site/cob__20071/5567/Default.aspx

 

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Lang gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.

​

Elektronische Signaturprüfung

http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

 

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:

https://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

 

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Lang:

Tel. +43 3182 7108-17 oder Mail: gde@lang.gv.at

​

Hinweis zur Rechtsmitteleinbringung:

 

Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden:

 

Persönlich/postalisch: Gemeinde Lang, 8403 Lang Nr. 6

Per E-Mail: gde@lang.gv.at

Per Fax: 03182/7108-4

GemeindeLang_WebKonzept_Wappen_weiss.png
GEMEINDE
LANG

Gemeindeamt Lang

Nr. 6

8403 Lang

UID-Nr. ATU47915403

​

Tel.: +43 3182 7108

Fax: +43 3182 7108-4

E-Mail: gde@lang.gv.at

www.lang.gv.at

PARTEIENVERKEHR

Montag: 8:00 - 12:00 Uhr

Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 - 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

​​

​

BANKVERBINDUNG:

Raiffeisenbank Gleinstätten-Leutschach-Wildon eGen.

BIC: RZSTAT2G102 

IBAN: AT25 3810 2000 0892 3096

​

AB SOFORT
Bankomatzahlung im Gemeindeamt möglich!

© 2019 Design & Konzept by

DR. PUSCHNEGG BRANDMANAGEMENT

FOLGE UNS AUF:

  • Instagram
bottom of page