

Amtstafel
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Hier finden Sie amtliche Kundmachungen rund um die Gemeinde Lang.
2023
Sperre wegen Sanierungsarbeiten der Landesstraße L602 Schönbergstraße vom 25.9. bis 17.11.2023 in zwei Abschnitten zwischen dem Schloss Eybesfeld und Schönberg
Verlautbarung Volksbegehren vom 6.11. bis 13.11.2023
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Covid-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren
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Gerechtigkeit den Pflegekräften!
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Impfpflichtgesetz abschaffen - Volksbegehren
Kundmachung Aufteilungsentwurf für den Jagdpachtschilling 2023/24
öffentliche Bekanntmachung der BH Leibnitz - Bauvollendung Abwasserbeseitigung BA 12
Öffentliche Bekanntmachung der BH Leibnitz - BADX
Informationen zum Privatschadensausweis der Gemeinde Lang
Termine Hundekundenachweis - BH Leibnitz 10-11/2023
Verordnung straßenpolizeiliche Bewilligung WVA Lebring BA16, Bereich Göttling
Kundmachung Jagdpachtauszahlung in der Gemeinde Hengsberg
Landwirtschaftskammer Stmk. - Weinbau - Warnmeldung Amerikanische Rebzikade
Bekanntgabe der Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade für das Jahr 2023 in den Weinbaugebieten Vulkanland Stmk., Südsteiermark und Weststeiermark
Rechnungsabschluss 2022 beschlossen
SILC-Erhebung der Statistik Austria
Bauverhandlungen
AMTSSIGNATUR


Kundmachung Amtssignatur & Rechtsmitteleinbringung
Amtssignatur
Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Lang auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Merkmale der Amtssignatur:
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gob-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG), dem Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG) und die Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG).
Genauere Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: http://www.digitales.oesterreich.gv.at/site/cob__20071/5567/Default.aspx
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Lang gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.
Elektronische Signaturprüfung
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:
http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Lang:
Tel. (03182/7108-14) oder E-Mail: gde@lang.gv.at
Hinweis zur Rechtsmitteleinbringung:
Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden:
Persönlich/postalisch: Gemeinde Lang, 8403 Lang Nr. 6
Per E-Mail: gde@lang.gv.at
http://gde@lang.gv.at
Per Fax: 03182/7108-4