Amtstafel
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Hier finden Sie amtliche Kundmachungen rund um die Gemeinde Lang.
Kundmachung über die Verordnung Abtretung ins öffentliche Gut
Hundekundenachweis letzte Termine 2024
Kundmachung über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde / Wahllokale und dazugehörige Verbotszonen
Kundmachung Sprengelwahllokal des Wahlsprengels 1 Lang
Kundmachung Sprengelwahllokal des Wahlsprengels 2 Schirka
Kundmachung zur Nationalratswahl am 29. September 2024 Zusammensetzung der Gemeinde- und Sprengelwahlbehörde Lang
Kundmachung zur Nationalratswahl am 29. September 2024 Zusammensetzung der Gemeinde- und Sprengelwahlbehörde Schirka
Kundmachung zur Nationalratswahl am 29. September 2024 Zusammensetzung der Besonderen Wahlbehörde
Kundmachung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat
Bezirks-Verordnungsblatt - Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald
Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade, Warnmeldung der Landwirtschaftskammer Steiermark
Kundmachung des Wahlergebnisses der EU-Wahl vom 09. Juni 2024 der Gemeinde Lang
Bekanntgabe der Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade für das Jahr 2024 in den Weinbaugebieten Vulkanland Steiermark, Südsteiermark und Weststeiermark. Das Dokument ist auch in der Gemeinde vorzufinden.
TERMINÄNDERUNG: Kundmachung Hundekundenachweis Termine 2024
Bauverhandlungen und Kundmachungen zur straßenrechtlichen Verhandlung
AMTSSIGNATUR
Kundmachung Amtssignatur & Rechtsmitteleinbringung
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Amtssignatur
Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Lang auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Merkmale der Amtssignatur:
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gob-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG), dem Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG) und die Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG).
Genauere Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: http://www.digitales.oesterreich.gv.at/site/cob__20071/5567/Default.aspx
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Lang gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.
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Elektronische Signaturprüfung
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:
https://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Lang:
Tel. +43 3182 7108-14 oder E-Mail: gde@lang.gv.at
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Hinweis zur Rechtsmitteleinbringung:
Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden:
Persönlich/postalisch: Gemeinde Lang, 8403 Lang Nr. 6
Per E-Mail: gde@lang.gv.at
Per Fax: 03182/7108-4