

Amtstafel
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Hier finden Sie amtliche Kundmachungen rund um die Gemeinde Lang.
2023
Kundmachung Beschluss Rechnungsabschluss 2022
Öffentliche Bekanntmachung der BH Leibnitz - Rössler GmbH
Verordnung der BH Leibnitz über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr
Öffentliche Bekanntmachung der BH Leibnitz - Dr. VET Immobilien GmbH
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen:
. Untersuchungsausschüsse live übertragen
. Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung
. Asylstraftäter sofort abschieben
. Verbot für Kinder-Instragram
. Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung!
. Rettung unserer Sparbücher
Öffentliche Bekanntmachung der BH Leibnitz - Josef u. Wolfgang Rössler GmbH
Kundmachung BMK - Flughafen Graz, Änderung Zivilflugplatz-Bewilligung
Hundekundenachweis Termine bei der BH Leibnitz 3-4/2023
Öffentliche Sammlung vom 15.2. bis 30.4.2023 - Gehörlosensportverein Kultur- und Jugendzentrum Graz
Bekanntmachung - Fundsache - Brille
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für das Volksbegehren
NEHAMMER MUSS WEG
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren
. Lieferkettengesetz Volksbegehren
. Beibehaltung Sommerzeit
. Unabhängige JUSTIZ sichern
. GIS Gebühren NEIN
. BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren "Neutraltität Österreichs JA" und "anti-gendern-Volksbegehren"
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für das Volksbegehren "ECHTE Demokratie"
Bauverhandlungen
AMTSSIGNATUR


Kundmachung Amtssignatur & Rechtsmitteleinbringung
Amtssignatur
Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Lang auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Merkmale der Amtssignatur:
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gob-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG), dem Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG) und die Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG).
Genauere Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: http://www.digitales.oesterreich.gv.at/site/cob__20071/5567/Default.aspx
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Lang gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.
Elektronische Signaturprüfung
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:
http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Lang:
Tel. (03182/7108-14) oder E-Mail: gde@lang.gv.at
Hinweis zur Rechtsmitteleinbringung:
Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden:
Persönlich/postalisch: Gemeinde Lang, 8403 Lang Nr. 6
Per E-Mail: gde@lang.gv.at
http://gde@lang.gv.at
Per Fax: 03182/7108-4