
Antrag auf Überweisung der Jagdpacht

Der von den Jagdgesellschaften Lang und Schirka erlegte Jagdpacht wird gemäß § 21 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986 unter Zugrundlegung des Flächenausmaßes der in den Gemeindejagdgebieten Lang und Schirka einbezogenen Grundstücke an den Grundbesitzer der beiden Gemeindejagdgebiete ausbezahlt. Der Jagdpachtbetrag ist somit in der Zeit vom 02. Juni bis 15. Juli 2025 während der Parteienverkehrszeiten von den Grundeigentümern in der Gemeinde in bar abzuholen.
Der Antrag auf Überweisung des Jagdpacht-Schillings ist mittels Online-Formular zu stellen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vom Jagdgesetz festgelegt ist, dass die Jagdpacht abzuholen ist (Holschuld). Beträge unter € 2,00 werden nicht ausbezahlt.
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Informationen zum Besamungszuschuss finden Sie unter dem Menüpunkt Förderungen.
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