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Richtlinien über Ehrungen in der Gemeinde Lang

Präambel

Mit den nachfolgenden Richtlinien unterstreicht die Gemeinde Lang die Bedeutung des Ehrenamtes sowie des bürgerschaftlichen Engagements. Darüber hinaus werden herausragende Leistungen und Verdienste besonders gewürdigt. Geehrt werden vor allem Personen und Unternehmen, die sich in besonderem Maße für das Gemeindewohl eingesetzt oder zur Entwicklung und zum Ansehen der Gemeinde Lang beigetragen haben. Ebenso werden Personen und Unternehmen ausgezeichnet, die die Gemeinde Lang durch ihr Engagement über die Gemeindegrenzen hinaus positiv repräsentiert haben. Die Ehrungen erfolgen grundsätzlich in einem öffentlichen Rahmen. 

Ebenso werden besondere unternehmerische Leistungen von Betrieben durch die Verleihung von Gemeindewappen geehrt. 

Die gesamten Richtlinien finden sind in der nachstehenden Datei zusammengefasst.

GemeindeLang_WebKonzept_Wappen_weiss.png
GEMEINDE
LANG

Gemeindeamt Lang

Nr. 6

8403 Lang

UID-Nr. ATU47915403

Tel.: +43 3182 7108

Fax: +43 3182 7108-4

E-Mail: gde@lang.gv.at

www.lang.gv.at

PARTEIENVERKEHR

Montag: 8:00 - 12:00 Uhr

Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 - 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

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BANKVERBINDUNG:

Raiffeisenbank Gleinstätten-Leutschach-Wildon eGen.

BIC: RZSTAT2G102 

IBAN: AT25 3810 2000 0892 3096

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