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Amtstafel

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ZUR NATIONALRATSWAHL

Hier finden Sie amtliche Kundmachungen rund um die Nationalratswahl am 29.09.2019. 

Kundmachung über die Ausschreibung der Wahl

Kundmachung Achtung Wahlkartenwähler!

Kundmachung über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde

Kundmachung über die Zusammensetzung der Wahlbehörden

WICHTIGE INFO´S

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Gesetzliche Grundlagen

Mit Bundesgesetzblatt II Nr. 183/2019 wurde die Ausschreibung der Nationalratswahl und der Wahltag kundgemacht. In dieser Ausschreibung wurde als Wahltag der 29. September 2019 festgelegt. Wahlberechtigt sind Österreichische Staatsbürger/innen die am 29. September 2019 (Wahltag) das 16. Lebensjahr vollendet haben, am Stichtag (09. Juli 2019) in einer österreichischen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und in Österreich nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Weiters sind Auslandsösterreicher/innen, die in der Wählerevidenz eingetragen sind, wahlberechtigt. 

 

Informationen zum Wahltag:

Wahlsprengel 1, Lang:

  • Wahlort: Gemeindeamt Lang, Lang 6, 8403 Lang

  • Wahlzeit: 07.00 - 12.00 Uhr

  • dazugehörig: Göttling, Jöß, Lang, Langaberg, Stangersdorf, Stangersdorf-Gewerbegebiet

 

Wahlsprengel 2, Schirka:

  • Wahlort: Gasthaus Draxler, Dexenberg 42, 8403 Lang

  • Wahlzeit: 08.00 - 12.00 Uhr

  • dazugehörig: Dexenberg, Schirka

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Wahlkartenantrag
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Wahlkartenantrag

Sie haben auch Anspruch auf die Ausstellung einer Wahlkarte, wenn Sie ihr Wahllokal am Wahltag nicht besuchen können, wie Sie zum Beispiel:

  • Verreist sind

  • krank oder bettlägrig sind

  • nicht zu ihren Wahllokal gehen können

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Elektronisch können Sie hier Ihren Wahlkartenantrag einbringen:

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GEMEINDE
LANG

Gemeindeamt Lang

Nr. 6

8403 Lang

UID-Nr. ATU47915403

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Tel.: +43 3182 7108

Fax: +43 3182 7108-4

E-Mail: gde@lang.gv.at

www.lang.gv.at

PARTEIENVERKEHR

Montag: 8:00 - 12:00 Uhr

Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch: 8:00 - 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

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BANKVERBINDUNG:

Raiffeisenbank Gleinstätten-Leutschach-Wildon eGen.

BIC: RZSTAT2G102 

IBAN: AT25 3810 2000 0892 3096

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Im Gemeindeamt ist ausschließlich BARZAHLUNG möglich!

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