
Förderungsübersicht der
Gemeinde Lang
FAMILIEN- UND JUGENDFÖRDERUNGEN
Kanalgebühr: Kinder bis zum 15. Lebensjahr werden bei den Einwohnergleichwerten (EGW) zur Hälfte verrechnet.
BEIHILFEN SCHULVERANSTALTUNGEN
Alle Kinder bis einschließlich zum 8. Schuljahr unterstützen wir bei Teilnahme an Schulveranstaltungen mit folgende Förderungen:
• Schulland- oder Wienwoche: € 30,00 (Auszahlung in Hengistgulden)
• Schulschikurse € 40,00 (Auszahlung in Hengistgulden)
TAXIGUTSCHEINE
Zur sicheren Heimfahrt von Langer Jugendlichen zwischen 15 und 21 Jahren zu den Wochenenden und Feiertagen aus Gralla und Leibnitz. Die Heimfahrt wird mit € 10,00 gefördert.
MEHRPHASEN-FÜHRERSCHEIN
Die Fahrtrainings beim ÖAMTC Jöss für den Mehrphasenführerschein (B) werden mit € 50,00 gefördert. (Auszahlung in Hengistgulden)
MUSIKFÖRDERUNG
Je Kind/Jugendlichen wird das Erlernen eines Instrumentes, entweder mit Musikschulbesuch oder Privatunterricht, gefördert. Maximale Förderhöhe: € 164,20.
KURSE DER FEUERWEHRMITGLIEDER
Die fachliche Ausbildung der Feuerwehrmitglieder an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark wird je Kurstag mit einer Aufwandsentschädigung von € 30,00 gefördert.
FÖRDERUNGEN & DOWNLOADS
PHOTOVOLTAIKFÖRDERUNG
Gefördert wird die Errichtung von Photovoltaikanlagen und Energiespeicher für Photovoltaikanlagen auf Liegenschaften in der Gemeinde Lang.
Die Förderhöhe richtet sich nach Leistung der Photovoltaikanlage und der Speicherkapazität des Energiespeichers.
Die Leistung einer Photovoltaikanlage wird nach kWp berechnet, gefördert werden € 80,00 pro kWp, Höchstfördersumme ist mit € 400,00 (entspricht maximal 5 kWp) festgelegt.
Nur in Ergänzung einer neuen oder bestehndene Photovoltaikanlage wird auch eine Förderung für Energiespeicher gewährt. Dieser berechnet sich nach Kilowattstunde (kWh), wobei hier € 80,00 pro kWh gefördert werden, Höchstfördersumme wird dabei mit € 400,00 (entspricht maximal 5 kWh) festgelegt.
Das Ansuchen um Förderung kann somit auch getrennt gestellt werden, z.B. nur für den Speicher als Nachrüstung zur bestehenden PVA - Anlage, oder nur für die Photovoltaikanlage ohne Speicher.
FOLGENDE UNTERLAGEN SIND VORZULEGEN:
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Ausgefüllter Förderantrag
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Rechnung der Anlage
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Fotos der gesamten Anlage
Förderansuchen sind unter Umwelt-Förderungen herunterzuladen:
FÖRDERANSUCHEN PHOTOVOLTAIK
FÖRDERANSUCHEN PHOTOVOLTAIK UND ENERGIESPEICHER
FÖDERUNGSVORAUSSETZUNGEN
Voraussetzung für die Förderung ist eine rechtskräftige Benützungsbewilligung für das mit der jeweiligen Anlage versehene Gebäude oder das Gebäude ist ein rechtmäßiger Bestand. Sollte keine Benützungsbewilligung vorhanden sein, muss diese innerhalb von 3 Jahren nachgereicht werden, ansonsten verfällt die Förderung. Weiters wird pro Liegenschaft – gleichgültig ob Privat-, Gewerbe- oder landwirtschaftliche Liegenschaft mit eigener Hausnummer nur eine Photovoltaikförderung oder ein Energiespeicherförderung gewährt.
ANTRAGSFORMULAR ERRICHTUNG NACHTRÄGLICHER ENERGIESPEICHER
SOLARFÖRDERUNG
Die Fördersumme einer Solaranlage wird nach m2 berechnet, gefördert wird € 40,00 pro m2, Höchstfördersumme € 500,00. Vorraussetzung für die Förderung ist eine rechtskräftige Benützungsbewilligung für das mit der jeweiligen Anlage versehene Gebäude oder das Gebäude ist ein rechtmäßiger Bestand. (Auszahlung in Hengistgulden)
FÖRDERUNG HOLZHEIZUNGEN
Link zum Land Steiermark:
FÖRDERUNG ZUR WOHNRAUMSCHAFFUNG
10 % Rückzahlung der Bauabgabe als Förderungen für Wohnraumschaffung nach Erteilung der Benützungsbewilligung.
Für die Ausbezahlung der Förderung muss nach Erteilung der Benützungsbewilligung bzw. Fertigstellungsanzeige ein formloses Ansuchen bei der Gemeinde Lang gestellt werden.
FÖRDERUNGEN & DOWNLOADS
WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGEN
Zur Ankurbelung der Wirtschaft werden von der Gemeine Lang zwei Förderungssysteme angeboten:
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Basiswirtschaftsförderung im Zuge der Neugründung von Betrieben
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Wirtschaftwachstumsförderung für Betriebsstättenerweiterungen
Es werden zu genau definierten Bedingungen 40, 20 und 10 % der Kommunalsteuer rückvergütet. Für nähere Informationen stehen wir gerne persönlich zur Verfügung.
WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGEN
FÜR LEHRLINGSAUSBILDUNG
Betriebe welche in der Gemeinde Lang ansässig sind und Lehrlinge ausbilden, bekommen pro Jahr und Lehrling eine Förderung in Höhe von € 150,-- auf Antrag gewährt. (Auszahlung in Hengistgulden)
Um die Förderung ist jeweils bis Ende Juni für das Vorjahr für alle Lehrlinge anzusuchen. Die Lehrverhältnisse, die in der zweiten Jahreshälte begonnen werden, wird die Hälfte der Förderung gewährt.
Beim erstmaligen Ansuchen bzw. später für neu eingetretene Lehrlinge ist der Lehrvertrag in Kopie vorzulegen.